Länge der Radabdeckung

frühbremser1000

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GSX-R1000 K3 >Blau-Weiß<
also ich hab en 20X22 ziger kennzeichen SLS-XX-X ( engschrift mit ausnahme genemigung ) sieht net über aus, sitzt genau zwischen den kleinen blinker, wenn jetzt noch kleinere kennzeichen zugelassen werden sollen, was iss dann mit dem fehlenden spritzschutz? ( iss ja jetzt schon fast keiner mehr da )
ein kleineres kennzeichen würd mir net wirklich helfen, wenn ich mir dann bei jeder kontrolle, eine ungenügende radabdeckung vorhalten lassen müsste,

@adrenalinjunky_ralf, man dein kennzeichen iss ja en richtiges mörderteil

mfg
 

BT012SS†

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Kafuzke schrieb:
frühbremser1000 schrieb:
eine ungenügende radabdeckung vorhalten lassen müsste
Das gibt es doch meines Wissens nicht mehr EU sei Dank.(ist ja nicht alles schlecht) ;)

Hier ist aber Vorsicht geboten, die EU-Regelung gilt nur für Fahrzeuge ab einem bestimmten Zulassungs-Datum. (Einer unserer Verkehrsaufpasser kann das bestimmt genauer definieren) Fahrzeuge die älter sind fallen nicht unter diese Regelung und dürfen ihres langen Popos nicht entledigt werden.
 

Madeiro

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Was genau heisst: "Fahrzeuge die älter sind" ???
 

BT012SS†

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Hab das gerade im Netz gefunden, aber ich nix Polizist. Deswegen meine Frage dort oben an die "Verkehrsaufpasser"

"An neueren Motorrädern (ab BJ 1998) findet man oft Radabdeckungen die oberhalb von 150 mm über der Radmittelebene enden. Dies liegt daran, dass der Fahrzeughersteller die einzelnen Bauvorschriften komplett nach EG-Richtlinien hat prüfen lassen bzw. eine EG-Typgenehmigung für das Fahrzeug erhalten hat. Da es keine EG-Einzelrichtlinie über Radabdeckungen gibt sind diese Fahrzeuge insgesamt betrachtet ebenfalls vorschriftsmäßig.
Dies gilt aber nur für die ab dem genannten Baujahr."
 

Bön

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Goliath

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BT012SS schrieb:
Deswegen meine Frage dort oben an die "Verkehrsaufpasser"

Dann melde ich mich mal als ein Zunftangehöriger zu Wort:


Primär ist es folgendermaßen:

Es gibt Polizisten.. und es gibt Polizisten... uuuuund es gibt Polizisten.


Man kann nicht überall ausreichend rechtssicher bewandert sein, also springt der erste Polizist schon mal vom Pferd und hält Motorräder gar nicht erst an. Denn es gibt auch Räuber, Diebe, Unfallverursacher, Hilfeersuchen von alten Menschen.. etc pp..

Dann gibt es Polizisten, die sind selber Biker und wissen was Sache ist..., drücken aber meist ein Auge zu und haben unheimlich viel Spass mit dem Biker den sie gerade angehalten haben.

Zum Schluss gibt es dann noch den obligatorischen Hinweis um das Gewissen rein zu halten, und dann geht man wieder böse Menschen fangen.


Und dann gibt es die Polizisten...

Das sind Experten in ihrer Sparte. Meist sind sie dem VD angegliedert, was Verkehrsdienst heisst und ihre Aufgabe besteht darin, LKW's, Auto's und Motorräder StVO- und StVZO-konform über die deutschen Straßen rollen zu lassen.

Diese sind nicht unbedingt speziell geschult worden, aber ihrer Spezifikation auf das reine Verkehrswesen hin wegen sehr fit in ihrerm Arbeitsbereich.

Diese kennen die Norm genauso wie der Polizist eine Sparte hier drüber und verfolgen diese auch bei einem Verstoß, denn das ist ihre Aufgabe.

Reden bringt da eigentlich auch recht wenig, denn genau DAS ist ihre Aufgabe..


... das zum Thema: Polizei (verallgemeinernd kann man es nicht schreiben)


Ich zB würde wegen einer mangelnden Radabdeckung keinen Mängelzettel schreiben, der zur Folge hat, dass man sich eine neue kaufen kann, dann zur Dekra kann, sich das verifizieren und bezahlen kann, und dann den Scheiss auch noch zum zuständigen Straßenverehrsamt schicken kann, bevor die ein Mahnschreiben verfassen, was man dann auch noch mal bezahlen kann.

Aber es gibt halt welche, die beschweren sich dann...


Unsere GSX-R zB.. (die meisten haben ja ab K1 aufwärts) ist von dieser Vorschrift eh komplett aussen vorgenommen.

1. Baujahrbedingt und
2. Ist unser Heck schon Spritzschutz in einem.

Viele mögen den Dreck halt einfach nicht und hauen sich dann noch zusätzlich einen Mudguard hinzu, wie zB den hier:

gsxrdscf0026pu6.jpg



Aber eine Pflicht ist es bei uns nicht..so habe ich das zumindest aufgefasst

Gruß
G!


(Dies stellt keine rechtsgültige Rechtsbelehrung dar, sondern ist nur die Auffassung des Verfassers)
 

BT012SS†

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Ich zB würde wegen einer mangelnden Radabdeckung keinen Mängelzettel schreiben, der zur Folge hat, dass man sich eine neue kaufen kann, dann zur Dekra kann, sich das verifizieren und bezahlen kann, und dann den Scheiss auch noch zum zuständigen Straßenverehrsamt schicken kann, bevor die ein Mahnschreiben verfassen, was man dann auch noch mal bezahlen kann.

Das deine Motorrad fahrenden Kollegen auch hier im Bergischen immer ein Auge zu drücken kann ich nur bestätigen. Die meisten der Jungs (und eine Dame) sind mit ihren privaten Mopeds bei mir in der Kundschaft, konnte nur leider keinen auf diese Frage hin interviewen weil hier Ausnahmezustand herrscht. :bday: :bday: :drinking: :drinking: :silly:

Allerdings sind Fahrzeuge vor 1998 oder 1999 noch an diese Radabdeckung gebunden wenn diese zur ABE des Fahrzeugs gehörte. Grauimporte mal ausgenommen da hier ja eh immer geschummelt wurde. Nach diesen Baujahren ist es defintiv nicht mehr notwendig. Jetzt fehlt nur noch das richtige 199? und die Frage wäre geklärt. Meinen Tüv-Männe hab ich zwar an´s Handy bekommen, aber :joker: :pukeright: :pukeright:
 

frühbremser1000

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ich seh's genaus so wie Goliath, die jungs machen auch nur ihren job, BT012SS, stand auch schon an net ampel ohne DB-eater im rohr, auf der anderen spur en polizeiauto und se haben mich net rausgewunken, dafür hab ich geschwitzt, wie in ner sauna :D
und wenn's doch mal zu ner kontrolle kommt, zeigt man sich einsichtig, dann kommt man meist auch besser weg,

mfg
 

frühbremser1000

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:shock: ups, tuldige bt012ss, hate das übersehn, liegt bestimmt an meinem alter, ich besser mich, versprochen :love4:
 
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