Kolonne überholt - Unfall

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Anonymous

Guest
Hi, alle zusammen...
hier mal eine Frage an alle, die mit dem folgenden Unfall "Erfahrungen" gemacht haben.
Ich überhole auf gerader,übersichtlicher Strecke eine Autokolonne,kein Gegenverkehr,die Kolonne fährt etwa 80 kmh (erlaubt:100) - es kommt, was alle erwarten...der Zweite will nun auch und drängt mich von der Straße - alles kaputt!!!
Man sagt 50% Teilschuld,weil unklare Verkehrslage und ich hätte damit rechnen müssen, dass auch andere überholen wollen...dabei bin ich 500 Meter hinter der Kolone hergefahren,da wollte wohl keiner überholen!!!

Kennt jemand Urteile oder hat Erfahrungen damit, denn ich fühle mich absolut schuldlos.
Immerhin gehts um nicht wenig Geld.Meine Suzi hatte 430 Km auf der Uhr!

Wer kann mir helfen ???
 

Toedi

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Rechtsanwalt.
 

Bender

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Hi Leu67,

erst einmal ist es gut, dass dir wohl nicht viel passiert ist.

Zum Unfall:
Einerseits hat der Autofahrer seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt und in der besonderen Gefahrensituation "Überholen" nicht darauf geachtet, ob die Gegenfahrbahn in beide Richtungen frei ist.
Andererseits musstest du in der besonderen Gefahrensituation "Überholen" mit einem Fehlverhalten der überholten Autofahrer rechnen.

Ich persönlich bin hier auf deiner Seite aber ich bin nicht dein Richter. Sich im Recht fühlen, Recht haben und Recht bekommen sind Dreierlei.

In meinem Rat schließe ich mich toedi an: Rechtsamwalt!

Gruß...
 

Dr. Frank

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Hi !

Falls Du im ADAC bist steht dir eine KOSTENLOSE Rechtsberatung bei einem Verkehrsspezialistenanwalt zu.

Wenn nicht hat vielleich ein Freund, der im ADAC ist die gleiche Frage !
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Shit happens
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Halt die Ohren steif und sag´ wie´s ausgegangen ist !

CUlater
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Dr. Frank
 
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Anonymous

Guest
bis hier erst mal ein DANKE...
Natürlich habe ich einen Rechtsanwalt mit meinem Problem beauftragt, aber ihr kennt es ja...selber schlau machen und einen Tick mehr wissen ist Trumpf.
Die Antwort auf die Frage nach meiner Gesundheit ist weniger schön.
Ich erlitt dabei eine Schienbeinkopf-Trümmerfraktur mit Abriß beider Kreuzbänder und Knorpelschaden III.Grades - das Knie ist Futsch. Achso und meine Halswirbelsäule war auch durch - Bandscheibe mußte zw.6. und 7. Halswirbel rauß. Aber da habe ich keine Folgeprobleme.

Ob ich wieder mal auf ein Mopped kann...??? Ich muß erst mal wieder Laufen lernen.
 
A

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Guest
@Leu67

Das ist ja totale scheiße, das Bein ist weg. Man,
da fehlen mir die Worte. Beste Genesung von mir.
Ich hatte in meiner Motorradzeit auch schon viele
und heftige Unfälle, ist zum Glück nicht soo schlimm wie bei dir aber mein rechtes Bein kannste
auch vergessen. Mach dir erst mal keine Gedanken
ums Motorradfahren, werde erstmal wieder Gesund und lerne laufen. Dann solltest du dich, falls du noch Bock auf Motorradfahren hast, innerhalb von 2 Jahren beim TÜV und/oder Führerscheinstelle melden, sonst mußt du den einser neu machen, also nach dieser Frist. Hobel muß dann wohl irgendwie umgebaut werden, Fußbremse oder Schaltung. Ich glaube das Fahren ist nicht das Problem, eher der Tüv und die gestzl. Bestimmungen. Mußt dich dann mal schlau machen, bin da nicht so auf dem laufenden.
Was anderes, 500 m hinter einer Kolonne ist ein halber Kilometer. Als Autofahrer kann man da schlecht die Beschleunigung unser Granaten abschätzen. Wenn ich das so verstanden habe und du hast in einer Entfernung von ca. 500m Rohr gegeben, würde ich das aber so nicht erzählen. Am Besten wie schon erwähnt vom Anwalt beraten lassen.
Alles Gute
 
A

Anonymous

Guest
erstmal gute besserung

mit den 500 meter das hab ich so verstanden, dass er auf der strecke 500 m hinterhergefahren ist und dann, nachdem keiner der pkw überholen wollte, selbst überholt hat... nix mit zu hoher geschwindigkeit und aus der ferne angerast gekommen.

mit tricks und kniffen ist da übrigens nicht viel. benutze im öffentlichen verkehr ein kfz und du bist schuldig. so sieht es nunmal im mom bei uns aus.

denke aber, dass nach deiner schilderung mit einem guten rechtsanwalt einiges zu machen sein müsste. du hast nix dazu geschrieben, aber deiner schilderung nach muss es ohnehin zwei prozesse geben, einen strafrechtsprozes (personenschaden im öffentlichen verkehr) und einen zivilprozess (schadensersatz, schmerzensgeld..). in diesem fall hast du zwei verschiedene richter (aller wahrscheinlichkeit nach), such dir einen ortsansässigen rechtsanwalt, der etwas älter ist und erfahrung hat, der kann dir auch genau sagen, wie bei welchem richter die chancen stehen. im übrigen sind straf und zivilrecht voneinander getrennt und keiner der richter ist an ein anderes urteil gebunden (über denen ist nur der himmel sagen unsere dozis immer
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).

ein motorradfahrer ist schnell mal übersehen bei so einer aktion..is mir hundertfach schon auf der bab passiert. licht war an ? sicher. der autofahrer ? wie alt, brille (richtige stärke) ? auto mit kindern voll ? hat er gerade telefoniert, zigarette angemacht ? cd gewechselt...? es gibt tausend sachen, die man als für und wieder bei sowas ins feld führen kann. wie gesagt, guter rechtsanwalt und dann mal weitersehen.

eines scheint aber bei deiner schilderung sicher, unschuldig kommst du aus der sache nicht raus. aber das weisst du sicher selbst.

trotzdem viel glück und gute genesung.

[ 11. August 2002: Beitrag editiert von: bad_hate ]</p>
 

Dr. Frank

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Da möchte ich mich anschliessen !

Wie gesagt das Mopped ist immer zu ersetzen und eher unwichtig- aber man lebt nur einmal !

Viel Glück bei der REHA und halt die Ohren steif !

CUlater
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Dr. Frank
 

Bender

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Hi Leu67,

noch mehr Glück als bei der Schuldfrage wünsche ich dir für dein Knie.

Gruß...
 
A

Anonymous

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Hi erst mal und im voraus gute besserung

zur rechtlichen lage du bekommst keine teilschuld denn diese situation kommt oft bei kolonnenfahrten vor. ihr kennt bestimmt diese situation strecke wird frei 5 autos z.B hinter nem traktor und alle setzten zu überholen an rechtlich sieht es so aus das derjenige der zuerst ansetzt zum überholen auch vorfahrt hat. egal ob direkt hinter dem traktor oder als letzter dieser kolonne.


gruß flyhigh
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marco1

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hi leu67,

das alles hört sich ja gar nicht gut an mit deinem knie und der bandscheibe.

so viel ich weíß ( auch noch aus der fahrschulzeit )überholt in einer kolonne immer der erste der hinter dem hinderniss fährt. das befreit ihn aber nicht von seiner pflicht in den spiegel zu schauen. ich persönlich überhole eine kolonne nicht komplett, sondern schere auch mal ein und fahre nur etwas schneller als die kolonne
um zu sehen wann mal einer ohne zu schauen rauszieht.

alles gute für deinen weiteren lebensweg.

ciao marco
 
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