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AlpenZ
Guest
Ja bei mir auch, das war top Bike die B-King.sind nette Videos, schön ist auch das mit der B-King da werden Erinnerungen wach.
Ja bei mir auch, das war top Bike die B-King.sind nette Videos, schön ist auch das mit der B-King da werden Erinnerungen wach.
Hier sind zwei Dinge relevant. Erstens gibt es keinen Nachweis, wer drauf saß. Und wenn man das Kennzeichen nicht sieht und der Poster nicht explizit aussagt, dass er das war, gibt es auch keine Anhaltspunkte für eine Fahrerermittlung. Wenn klar ist, dass der Poster auch der Fahrer ist, muss er schon reichlich schnell gewesen sein, damit die Polizei sich die Mühe macht und Ermittlungen dazu anstellt. Dann könnte es passieren, dass er als Fahrer überführt wird.Ich weiss nicht wie das mit dem Gesetz ist!
Ich würde keine Aufnahmen vom Tacho Filmen und Posten .
Man muss sich nicht selbst belasten und ich glaube, dass die Herausgabe von Filmmaterial von Action Cams darunter fällt. Da bin ich mir aber nicht sicher.Ich dachte eher dran wenn man wärend der Aktion angehalten wird.
Gut, bei Unfällen wird definitiv beschlagnahmt und auch ausgewertet. Bei dem reinen Verdacht einer Ordnungswidrigkeit dürfte das schwieriger werden. Aber Erfahrung habe ich auch keine (bei mir haben die Beamten freundlicherweise das Filmen gleich selbst übernommen... ).Bei uns im Siegerland ist 2014 ein BMW Fahrer in einem Sprinter( der Sprinter Fahrer ist ein Fliesenleger Kollege) gekracht der auf der LS quer stand und am drehen war.
Der BMW Fahrer hat leider nicht überlebt und hatte seine Fahrt und den Crash gefilmt,stand zumindest in der Zeitung.
Deshalb gehe ich davon aus das die Rennleitung bei Unfällen und bei extremen Aktionen sich die Cam's einsacken.
Aber Erfahrungen habe ich keine.