Keine Zulassung wenn Rückruf nicht durchgeführt?

Crazy-Potatogun

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Wie verhält es sich denn mit dem Rückruf von Suzuki bei der K5/K6 (Irgendwas mit Bremszylinder).
Der Rückruf kam nach meinem Unfall und müsste nun gut 3 Jahre zurückliegen.
Da das Motorrad erst jetzt aufgebaut wurde, habe ich den Rückruf noch nicht durchführen lassen.

Morgen habe ich einen Termin beim TÜV, da HU 3 Jahre überfällig und fahre dort mit dem alten Kennzeichen hin (eVB ist vorhanden). Direkt im Anschluss wollte ich eigentlich zur Zulassungsstelle.

Kann ich mir den Weg evtl gleich sparen, weil ohne Nachweis der Durchführung von der Rückrufaktion = keine Zulassung?
 
G

Gelöschtes Mitglied 17724

Guest
Das kann ich mir nicht vorstellen, da die Rückrufaktion nur im Serviceheft eingetragen wird und die benötigt man ja nicht für TÜV oder Zulassung.
Würde ich aber noch nachholen, auch wenn es bei Dir zu keinem Problem kommen muss.
 

Crazy-Potatogun

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Habe auch mal etwas gegoogelt... kommt wohl immer auf die Art des Rückrufes an. Wenn akute Gefahr besteht, wird das den Zulassungsstellen vom KBA mitgeteilt und eine Zulassung ist dann wohl tatsächlich nicht möglich.

Wäre jetzt die Frage ob es relevant ist (Bremse?....)
Aber ich werde mein Glück einfach mal versuchen. Mehr als mich nach Hause schicken wird ja nicht passieren.

Freue mich schon auf meine erste Ausfahrt seit über 3 Jahren :)
 

krigixxer

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Bitte beachte, dass bei der K5/K6 auch noch ein offizieller Rückruf wegen dem RAHMEN stattgefunden hat! Bei mir wurde neulich (Ok- ist in der Schweiz, aber trotzdem) nachgeschaut, ob die Rahmenverstärkung angebracht ist!
Und ja, Bremse ist in der Tat relevant!
 
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