Kaskoschaden an einem Motorrad

Kahless

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GSX-R 1000 K5; GSX-R 750 K6, GSX-R 600 K5, DRZ400SM
Hallo Leute
Habe da eine Frage aus euren Erfahrungsschatz, wie ein Kaskoschaden behandelt / beseitigt wird.

Nehmen wir an ein Motorrad hat Schäden an diversen Teilen ( Verkleidung - Rahmen - Felge). Wie werden diese ordnungsgemäß beseitigt?
Wird Verkleidung repariert wenn diese gebrochen ist, wird sie Lackiert wenn diese Verkratzt ist oder in beiden Fällen erneuert (wegen Farbabweichung)?
Rahmen lackieren wenn verkratzt oder erneuern?
Felge verkratzt am Felgenhorn - ersetzen oder reparieren?

Danke für Infos im Voraus :daumen:
 

Gaskranker1127

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Rahmen verkratzt -> Totalschaden.
Kasko begleicht Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
In diesem Fall steht Dir auch noch eine Aufwandspauschale zu, fürs abmelden, neues Moped suchen, anmelden. Sind grob 100.- und werden meistens nur auf Nachfrage ausbezahlt.
 

Mogwai

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GSX-R 1000 K8, Vespa PX 221 by Scooter & Service
Rahmen verkratzt -> Totalschaden.
So pauschal würd ich des nicht beurteilen. Da ist schon noch von Bedeutung, was die Ursache für die Kratzer ist, also der Rahmen selber Bodenkontakt hatte oder z.B. die gebrochene Verkleidung die Kratzer verursacht hat etc... Nen Kratzer muss noch lange kein Rahmenschaden sein :)
 

gsxr1000k5lkm

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GSX-R1000-K5, GSXR-1000-K3, GSXR-750-SRAD
Rahmenschaden/wirtschaftlicher Totalschaden wird nur bei maßgeblichen Schäden, wie Dellen, tiefen Kratzern, Rissen durch Gutachter festgehalten. Dabei wird auch die Ursache erfragt, Sturz, Rutscher, Einschlag. Bei leichten, oberflächlichen Kratzern lassen die Vericherungen eher eine Rahmenvermessung/Prüfung machen. Das ist je nach Baujahr auch eine Kosten/Nutzen Frage.

Generell wird bei Kaskoschäden eher knapper kalkuliert als bei Haftpflichtschäden.

Eine Defekte Verkleidung wird immer neu ersetzt, aber auch hier kannst du von den Kosten schnell beim Wirtschaftlichen sein.

Als Ergänzung, bei Kaskoschäden gibt es keine Entschädigung wie Nutzungsausfall, Abmeldepauschale etc. Diese Leistungen gibt es nur bei Haftpflichtschäden.
 
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