Ich will auch zeigen....
den spiegel hab ich gesehen (andere art des lenkergewichts), aber der oder die sind so klein, da frag ich halt mal, ob das erlaubt ist?!?
auszug aus der stvzo-zulassungs und prüfnorm:
Für Krafträder ist mindestens ein Rückspiegel auf der linken Fahrzeugseite vorgeschrieben .
Solche , die ab dem 1.1.1990 erstmals in den Verkehr gekommen sind und deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt, müssen einen Rückspiegel links und rechts haben.
Die Größe der spiegelnden Fläche muß mindestens 60 cm2 betragen. Nach EG - Norm müssen runde Rückspiegel mindestens 100 mm Durchmesser haben,
ovalförmige Spiegel mindestens 150 mm quer und 100 mm hoch haben. ECE - Norm muß die spiegelnde Fläche mindestens 69 cm2 betragen!!!!
daher meine frage...
noch was fällt mir ein: mein zahnarzt schaut mir mit so was immer in den mund
[ 03. Februar 2004: Beitrag editiert von: look4free ]</p>