HU Plakette kann verweigert werden bei nicht eingetragenen Reifengrößen(in D)

Freak69

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Das Problem ist das unsere Politiker vergessen haben welchen Amtseid sie abgelegt haben.

Der Amtseid lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

Ich kann darin nicht finden das da drin steht das zum Wohle der Industrie und des Kapitalmarktes alles getan werden soll.
 

cars444

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Die schwören seit Jahrzehnten, dass sie sich und ihr Umfeld bereichern werden, sich als Lobbyisten kaufen lassen um später einen gut bezahlten lauen Job in irgend einem Vorstand zu ergattern !
Echte Politiker gibt es leider nur noch wenige.
Die normal arbeitende Bevölkerungsschicht wird eben ausgenommen - weil eben funktioniert und sie es sich gefallen lässt......
 

A.F.

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Ich habe dieses Thema der Reifenfreigabe mal mit einem KFZ Sachverständigen vom TÜV besprochen. Er hat mir folgendes dazu erklärt, die Reifenfreigabe war eigentlich dafür gedacht einen anderen Reifenhersteller in der eingetragenen Reifengröße fahren zu können weil früher fast alle Motorradhersteller eine Markenbindung im Fahrzeugschein eingetragen hatten. Wollte man eine andere Reifengröße fahren musste diese eingetragen werden. Inzwischen sind fast alle Motorradhersteller von der Markenbindung weg gegangen und geben nur noch die Reifengröße vor. Bis dato war das auch alles kein Problem, die Reifenfreigabe war für den TÜV und die Ordnungshüter bindend. Das Problem begann als Reifenhersteller anfingen Freigegeben mit anderen Reifengrößen raus zu geben, dadurch entstand eine Grauzone. Um Rechtssicherheit zu haben wurde das jetzt geändert denn die Änderung auf eine andere Reifengröße war eigentlich schon immer eintragungspflichtig.
 

drehstrom

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Das stimmt so nicht. Im PKW Bereich wird es doch vorgelebt. Wenn die Rad-/Reifenkombi eine ABE hat, muss nix eingetragen werden.
 

Freak69

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Ich habe dieses Thema der Reifenfreigabe mal mit einem KFZ Sachverständigen vom TÜV besprochen. Er hat mir folgendes dazu erklärt, die Reifenfreigabe war eigentlich dafür gedacht einen anderen Reifenhersteller in der eingetragenen Reifengröße fahren zu können weil früher fast alle Motorradhersteller eine Markenbindung im Fahrzeugschein eingetragen hatten. Wollte man eine andere Reifengröße fahren musste diese eingetragen werden. Inzwischen sind fast alle Motorradhersteller von der Markenbindung weg gegangen und geben nur noch die Reifengröße vor. Bis dato war das auch alles kein Problem, die Reifenfreigabe war für den TÜV und die Ordnungshüter bindend. Das Problem begann als Reifenhersteller anfingen Freigegeben mit anderen Reifengrößen raus zu geben, dadurch entstand eine Grauzone. Um Rechtssicherheit zu haben wurde das jetzt geändert denn die Änderung auf eine andere Reifengröße war eigentlich schon immer eintragungspflichtig.
Das Problem ist das man 5 verschiedene Prüfer ansprechen kann und man dazu 5 unterschiedliche Aussagen bekommt.
das Thema habe ich mit den Seitlichen Reflektoren auch schon durch. Da hat mir jeder Prüfer etwas anderes erzählt.
Frei nach dem Motto alle machen mit keiner weiß warum.
 

A.F.

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Das stimmt so nicht. Im PKW Bereich wird es doch vorgelebt. Wenn die Rad-/Reifenkombi eine ABE hat, muss nix eingetragen werden.

Bei PKW findest du die Reifengrößen die du fahren darfst im COC Papier, die ABE braust du für die Felgen. Bei der GSXS steht im COC Papier nur eine Reifengröße drin.
 

drehstrom

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Stimmt auch nicht. In der ABE der Felgen stehen alle zulässigen Reifendimensionen für die Felge. Das sind in der Regel deutlich mehr/andere als im COC. Da stehen nur ein paar gängige Größen (welche den Größen entsprechen, die der jeweilige Autohersteller im Zubehörprogramm für das betreffende Fahrzeug führt) drin.

Mit der Materie (TÜV und Auto Tuning) beschäftige ich mich seit 30 Jahren sehr intensiv. :connie-boy-cleanglasses:
Wenn man, so wie ich, keine Brot und Butter Autos aus deutscher Produktion mag, muss man da schon seeeehr kreativ werden. Stichwort: Rennsportteile nutzen und eintragen lassen.
 

roadhirsch

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Unterschied ist auch das die ABE von irgendeinem TÜV mal ausgestellt wurde. (Meine ich).
Die herstellerfreigabe aber eben nur vom Hersteller und nicht vom TÜV ist.
 

drehstrom

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Stimmt. Aber das ließe sich ja auch machen. Wobei das dann die Prüforganisationen wieder reicher machen würde.
 

manitu

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...ich finde die Umstellung garnicht sooo schlimm, wenn man bei der Serienreifengrösse bleiben kann. Ist doch meist auch die sinnvollste Lösung und man kann innerhalb dieser Serien-Spezifikationen und höher(besser), jeglichen Hersteller, ohne formalen Aufwand ausprobieren. Das hat dann auch eine Preisfunktion.;)
 

Kortwin

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Habe mir gestern einen ‘neuen‘ 55er S21 von 2018 aufziehen lassen und werde mich im Laufe von dessen Lebensdauer mit der Eintragung beschäftigen... Hoffe ich finde einen ehemaligen Kollegen wieder, der eine Prüfstelle betreibt, und mir die Größe abnimmt sodass ich sie eintragen kann...
 

HHracer

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Habe mir gestern einen ‘neuen‘ 55er S21 von 2018 aufziehen lassen und werde mich im Laufe von dessen Lebensdauer mit der Eintragung beschäftigen...
Mach Dir keine Sorgen, wenn wir uns treffen diskutieren wir Dein "Problemchen"!
 

zwölfhunderter

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Stimmt auch nicht. In der ABE der Felgen stehen alle zulässigen Reifendimensionen für die Felge. Das sind in der Regel deutlich mehr/andere als im COC. Da stehen nur ein paar gängige Größen (welche den Größen entsprechen, die der jeweilige Autohersteller im Zubehörprogramm für das betreffende Fahrzeug führt) drin.

Mit der Materie (TÜV und Auto Tuning) beschäftige ich mich seit 30 Jahren sehr intensiv. :connie-boy-cleanglasses:
Wenn man, so wie ich, keine Brot und Butter Autos aus deutscher Produktion mag, muss man da schon seeeehr kreativ werden. Stichwort: Rennsportteile nutzen und eintragen lassen.
Wenn Du Dich schon 30 Jahre damit beschäftigst hast Du eventuell schon mal den Text in den ABEs gelsen. Steht fast bei jedem vor den Fußnoten:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung
I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält."
 

drehstrom

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Ich hatte bisher noch keine ABE, welche nicht die im letzten Satz erwähnte Freistellung beinhaltet hat.
 
G

Gelöschtes Mitglied 656

Guest
Die Anfrage an meinen Freundlichen war, ob ich den CSA4 in 55 eingetragen bekommen kann.
Eintragungen sind ja nichts neues.
Er hat jetzt sogar Herzschmerzen, einen anderen Reifen, als den Serienreifen aufzuziehen. Denn damit ist sie ja zugelassen wurden.
(wir erinnern uns alle, der war aus Holz und nicht zu gebrauchen)

Der Argumentation, dass ich jeden Tag mit dem Auto zu Pitstop fahren kann und sogar vorne andere Reifen drauf machen kann, als hinten verschließt er sich nicht.
Aber sein Prüfer lässt jetzt sogar Motorräder durch fallen, die mit Verkleidung verkauft wurden (GSXR) und jetzt keine mehr dran haben.

Mich nervt das alles nur noch. Hier seine Antwort:

So, habe noch kein Ergebnis.
Wir waren diese Woche mit den DEKRA Großkopferten zusammen.
Die konnten uns auch noch keine abschließende Info zur Lesart der neuen Reifenbestimmungen geben und haben uns noch um etwas Geduld gebeten.
Alles weitere wäre im Moment Spekulation.
Aber ist ist nach noch etwas Luft bis Mai.

Mit freundlichen Grüßen,
 

Freak69

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Was unsere Politik und unsere Behörden mittlerweile so abliefern ist nur noch lächerlich.
Dilettantismus ist da anscheinend Grundvoraussetzung.
Da beschließen die Ahnungslosen und Fremdgesteuerten in Berlin das es eine Neue Reifenverordnung gibt (wohlgemerkt ohne Not und ohne Referenzfälle die eine Notwendigkeit rechtfertigen würde) und keine Sau hat einen Plan wie was und warum das umgesetzt werden soll.
Wenn ich so Planlos Arbeiten würde dann würde ich gekündigt werden.
Da gibt es Beschlüsse in der EU die angeblich in allen Mitgliedsländern angewandt werden sollen und jedes Land interpretiert die Vorgaben für sich individuell. Da frag ich mich wofür braucht man das EU Parlament ?
Das beste Beispiel sind die unterschiedlichen Führerscheinregeln oder die Umsetzung der EU4 . Alleine am Bsp. Der Seitlichen Reflektoren die jeder Hersteller seit EU4 dranpömpeln muß, kann man erleben wie unterschiedlich die Interpretation sind.

Und die Krönung des ganzen ist das die Prüfer und Beamten es sich so auslegen können wie sie gerade lustig sind.
Ein Prüfer genehmigt Ein anderer eben nicht, das Fahrzeug ist dabei das gleich.
Da fragt man sich doch ob die eine verarschen wollen.
 

HHracer

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blau / silber
Er hat jetzt sogar Herzschmerzen, einen anderen Reifen, als den Serienreifen aufzuziehen
Enrico, bitte wende Dich an einen TÜV-Profi, der schon immer Eintragungen aller Art durchgeführt hat! Denke doch nur daran, was ich
an meinem Moped alles eingetragen habe (Öhlins-Gabel u. Dämpfer, PVM-Felgen, 190/55 er (S21 / M7RR / Corsa II, etc.)!!
So etwas kann man nur mit TÜV-Ingenieuren und Werkstätten durchführen, die über die nötigen Qualifikationen verfügen.
Das kostet zwar Geld, aber Du bekommst keinen Herzinfarkt und lebst länger glücklich!:daumen:
 

Freak69

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@HHracer eigentlich geht man als Kunde doch davon aus das die Anbieter (TÜV, Dekra, GTÜ usw.) die korrekt ausgebildeten Ingenieure haben, wenn sie solche Dienstleistungen in ihrem Portfolio anbieten.
Woher soll der Laie den wissen ob er nun einen zum besagten Thema ausgebildeten Fachmann antrifft oder nicht?
Ich als Kunde gehe zu einem ausgewiesenen Prüfort hin und formuliere mein Anliegen. Dieses ist in diesem Fall eine andere Reifendimension eintragen lassen.
Woher soll ich den wissen ob der Mitarbeiter der die Sache bearbeitet auch der richtige ist?
:unknw:
 
G

Gelöschtes Mitglied 6480

Guest
Jetzt könnten die Prüforganisationen sich mal richtig die Taschen füllen und bei Reifenfreigaben abkassieren.
Aber dann hängt denen der Bolzen in der Hose und die machen vor Angst gar keine Eintragungen mehr?
Wird immer bekloppter!
 

Saenger

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Moto Guzzi v85tt GDO / Suzuki V-Strom 250
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Wobei das Thema aber auch viel heißer gekocht als serviert wird :0207-crazy:
Für einen großen Teil ändert sich eigentlich gar nix und für den Rest gibt es zusätzlich noch eine Übergangsfrist.

wenn ich beim eingetragenen Reifenformat bleibe, kann ich auch weiterhin die Marke meines Vertrauens montieren lassen.
Nur wenn ich eine andere Reifengröße montieren möchte, muss ich die beim TÜV vorführen aber auch nur wenn der Reifen i 2020 gebacken wurde. Für Reifen die per Dot Nr vor 2020 gebacken wurde, kann man weiterhin per Freigabe fahren.

ich finde, das gibt einen schon die Möglichkeit sich rechtzeitig um eine Änderung in den Papieren zu kümmern - klar werden Gebühren fällig aber die hätten auch noch schlimmer ausfallen können.
Der einzelne TÜV Mitarbeiter kann auch nix dafür, verbockt hat es wieder einmal unser Verkehrsministerium - da läuft es wie geschmiert :daumen:
 
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