HU Plakette kann verweigert werden bei nicht eingetragenen Reifengrößen(in D)

Saenger

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Moin
Habe gerade die aktuelle Motorrad (Seite 10) am Start.

Das maulen der Prüforganisationen beim Gesetzgeber hat gewirkt und nun kann es einen passieren, dass die Plakette verweigert wird. Dabei ist es egal ob eine Reifenfreigabe vorliegt lt Prüforganisation sind nur die im Schein eingetragenen Reifengrößen zulässig :dash2:
Selbstverständlich „arbeitet“ man an einer Lösung und für nur 50€ soll man in Zukunft eine andere Freigegebene Größe eintragen lassen können :5badair:

Ist schon wieder April?
 

Freak69

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Also alles wie immer in unserem Staat. Wenn es darum geht dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen dann sind die Volksvertreter ganz vorne mit dabei. Aber wehe es geht um deren Diäten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 575

Guest
50 € für eine andere Grösse UND ein anderes Modell vielleicht auch noch:smoke:
Die sind echt cool. Total günstig :smilie-schlaege:
 

cars444

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Ist die Eintragung der anderen Reifengröße in die Papiere dann mit den 50,- € inkludiert ? :3heiter-daumen:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Da ruf ich doch direkt mal morgen beim Straßenverkehrsamt an und erkundige mich...die spinnen, die Römer! :boing:
 

Saenger

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Moin
Immer ruhig mit den Pferden .... das eintragen, darüber denkt man nach und die Gebühr is noch nich fix... :boxen:
Einfach mal in den Zeitungsbänden gehen uns Seite 10 aufschlagen und Kopfschütteln :xxbazooka:
Denke mal den Ausschnitt hier zu posten dürfte nicht erlaubt sein.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Und darum geht es mir...in Erfahrung bringen was man da so denkt und vor allem warum!? Die Reifen werden ja anhand bestimmter Richtlinien freigegeben, so dass bisher niemand etwas zu beanstanden hatte, bzw. dies konnte. Und da interessiert es mich, warum das jetzt plötzlich anders ist. Meiner Meinung nach ist das einfach wieder nur eine weitere Geldmacherei.
 

zwölfhunderter

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bei den PKW ist ja auch nur die Standadgrösse im Schein. Und man darf alles drauf machen was in den COC-Papieren steht
 

Saenger

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Na worum es den Prüforgas geht ist klar... Gebühren nehmen deshalb glaub ich auch nicht, das es bei nen fluffig bleibt :0207-crazy:
Die Behörden machen ja keinen Handschlag ohne Gebührenordnung
 

funtomas

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'n Morgen,

worüber regt ihr euch denn eigentlich auf? Es war doch schon immer so, daß andere Reifengrößen (und auch der Querschnitt gehört dazu) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Die Freigabe des Herstellers ist bestenfalls ein geeignetes Instrument, damit man dies auch problemlos, d.h. ohne erneute Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, eingetragen bekommt. Die Eintragung erfogt im Brief (jetzt Zulassungsbestätigung II) und in der Zulassungsstelle wird, mit Eintrag in den Schein, eine neue Betriebserlaubnis erteilt. Dieses Prozedere gibt es seit der Geburt der Bundesrepublik. In anderen Länder der EU ist das z.T. noch viel schlimmer oder gar nicht machbar.

Schönes WE
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
'n Morgen,

worüber regt ihr euch denn eigentlich auf? Es war doch schon immer so, daß andere Reifengrößen (und auch der Querschnitt gehört dazu) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen. Die Freigabe des Herstellers ist bestenfalls ein geeignetes Instrument, damit man dies auch problemlos, d.h. ohne erneute Prüfung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen, eingetragen bekommt. Die Eintragung erfogt im Brief (jetzt Zulassungsbestätigung II) und in der Zulassungsstelle wird, mit Eintrag in den Schein, eine neue Betriebserlaubnis erteilt. Dieses Prozedere gibt es seit der Geburt der Bundesrepublik. In anderen Länder der EU ist das z.T. noch viel schlimmer oder gar nicht machbar.

Schönes WE

Das ist so nicht richtig.

Sofern eine Reifenfreigabe besteht und das Moped ansonsten den Vorschriften der StVZO und der BE entspricht, muss die andere Reifengröße/-marke nicht in die ZB I eingetragen werden. Lediglich die Reifenfreigabe muss (am besten in ausgedruckter Form) mitgeführt werden. Weiteres siehe den unteren Passus in der Freigabe für den 55er S21:

EEA6451D-D8BC-4C6E-B461-491A10D72EE6.jpeg

Gruß!
 

A.F.

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Wenn man den letzten Absatz " Wichtige Hinweise " ließt befindet man sich in einer Grauzone, oder seit ihr mit dem Originalheck und Blinkern unterwegs? Also ist das Fahrzeug nicht im orginal Zustand und somit kann der Reifen bemängelt werden wenn die Rennleitung oder der TÜV-Mensch kleinlich ist!
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Wenn man den letzten Absatz " Wichtige Hinweise " ließt befindet man sich in einer Grauzone, oder seit ihr mit dem Originalheck und Blinkern unterwegs? Also ist das Fahrzeug nicht im orginal Zustand und somit kann der Reifen bemängelt werden wenn die Rennleitung oder der TÜV-Mensch kleinlich ist!

Nein.
Vom Grundgedanken liegst du zwar richtig, aber du interpretierst das falsch. :teach:

Die Veränderungen bestehen, das ist richtig, aber die von dir genannten Anbauteile sind zum Einen zulassungs- bzw. abnahmefrei (Kennzeichenhalter) und zum Anderen haben Zubehörblinker idR eine ABE oder eine E-Nummer. Somit wird der Originalzustand des ursprünglichen Krads zwar erweitert, das Krad entspricht trotzdem durch die bereits vorab genehmigten Anbauteile weiterhin der StVZO.
Somit haben diese Teile keinerlei Auswirkungen. Es ist keine Grauzone, dort steht es schwarz auf weiß. :icon-study:
Des Weiteren stehen diese Anbauteile in keinem Verhältnis zum Reifen.
 

A.F.

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Ich habe grade mit einem befreundeten TÜV-Prüfer telefoniert, er sagte mir " wenn ich eine andere Reifendimension fahren will die nicht im CoC Papier eingetragen ist brauche ich zusätzlich zur Reifenfreigabe des Reifenherstellers noch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Motorradhersteller. Nur wenn ich beides mitführe braucht die geänderte Reifengröße nicht eingetragen werden. "
Ich habe noch nicht nach geschaut ob es für den 55 Reifen von Suzuki eine Freigabe gibt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Okay, vom Reifenhersteller und was sagt Suzuki dazu ?

B13A2B40-18F1-4F79-8F9A-39AAF8EBFE81.jpeg

Der vorschriftsmäßige Zustand bleibt unter den genannten Voraussetzungen erhalten. Was soll Suzuki dazu wohl sagen? :0307-err: Der Reifenhersteller gibt die Freigaben und die Unbedenklichkeitsbescheinigungen heraus, nicht der Fahrzeughersteller.
Wenn das anders wäre, hätte jeder Fahrzeughersteller ganz schön was zu tun wenn er für jeden Reifen in jeder Größe was bescheinigen will. Oder wir dürften auf der Kilo nur den SuperDuper D214 fahren.
Der Reifenhersteller will sein Produkt verkaufen, führt Tests durch und bescheinigt dann, ob der Reifen für das jeweilige Fahrzeug freigegeben wird oder nicht.
In diesem Thread ging es darum, ob dies bald für den Endverbraucher kostenpflichtig per Eintragung wird, oder ob es vielleicht doch weiterhin per mitgeführter Freigabe geht. Letzteres ist natürlich wünschenswert.
Im Grunde genommen ist es nichts anderes als eine ABE für Zubehörteile. Sollte es auf eine Eintragungspflicht hinauslaufen, sehe ich es auch schon in Zukunft kommen, dass es ABE‘s bald nicht mehr geben wird und jegliche Veränderung kostenpflichtig werden könnte.
Daher mein Unmut zu diesem Thema.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Der letzte Teil des Artikels beschreibt sehr treffend meine Befürchtungen...
Ich frage mich grad, ob das vielleicht ein Thema für den BVDM oder ADAC sein könnte...ich schreibe beide morgen mal an, mal schauen ob und was sie antworten.
 
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