Naja indirekt hat der Händler recht mit den 6 Monaten.
normarl hast du 12 Monate Gewährleistung, sie setzt sich allerdings aus 6 Monaten + 6 Monaten zusammen.
die ersten 6 Monaten =
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. In der Regel heißt das 100% kostenübernahme Händler, es sei denn per Gutachten oder andere stichhaltige Beweise kann er das Gegenteil beweisen.
Die zweiten 6 Monaten =
Musst Du ihm beweisen das der Mangel beim Kauf bestand und das schlüssig, dass ist gar nicht einfach, wenn der Händler da nicht mitspielt.
Es ist natürlich ärgerlich das die Frist gerade rum ist. Warum bist du nicht direkt zum Verkäufer/Händler hingefahren bzw. fahren lassen ?
wenn du bei mir im Sauerland leben würdest, hätten wir mal paar teile quertauschen können, da ich ein 300 km p.a. Fahrer bin *schäm* und auch nicht darauf angewiesen bin.