G
Gelöschtes Mitglied 1373
Guest
... ein alter Bekannter soll wieder neu belebt werden :
Im Bundesrat liegt momentan eine Drucksache zur Neuschaffung eines "alten Bekannten" - dem Bußgeldtatbestand für das "Erlöschen der Betriebserlaubnis".
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Druc ... 5-5-11.pdf
Zitatauszug eines Herrn der Rennleitung 110:
Nachdem in den letzten Jahren durch die Umstellung der Zulassungsordnung auf die FZV der Bußgeldtatbestand des "Erlöschen der BE" z.B. bei Veränderungen der Auspuffanlagen an Motorräder (fehlender DB-Eater etc.) entfiel, konnten vergleichbare Verstöße nur noch mit der sogenannten "einfachen Unvorschriftsmäßigkeit" geahndet werden. Hierbei handelt es sich um ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro, dass natürlich entsprechend wenig abschreckend wirkte.
Als Ergebnis gingen z. B. zahllose DB-Eater in der Folge "verloren" und die Klangkulisse auf den Straßen wurde lauter.
Sowas bringt den Motorradfahrern natürlich wenig Freunde ein und so wird vielen Ortes über Streckensperrungen u.ä. diskutiert.
Freunde des "Leis' ist scheiss'!"-Gedankens, werden diese Freude nicht teilen. Es steht jedoch fest, dass Sound nichts mit Lautstärke zu tun hat.
Im eigenen Interesse, die Akzeptanz unseres Hobbies in der Öffentlichkeit zu erhalten, stand Rennleitung#110 schon jeher für eine klare Einhaltung der Lärmbeschränkungen.
Die uneinheitliche Ahnungsweise in unserem Land führte zu mangelnder Transparenz der örlichen Maßnahmen und zu unbefriedigenden "Hilfs-Konstrukten".
So gesehen ist es eigentlich ohnehin im Interesse aller, dass nun wieder ein klarer Schnitt gemacht wird.
Wenn es so beschlossen wird (und man sieht keinen Grund, warum nicht), dann wird z.B. das Fahren ohne DB-Eater ab dem 1.4.2012 mit einem Bußgeld von mindestens 90,- Euro und 3 Punkten in Flensburg geahndet werden.
Ist der betroffene Fahrer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, so wird er mit sogar 135,- Euro und 4 Punkten rechnen dürfen.
Bei entsprechend hohen Bußgeldsätzen darf man davon ausgehen, dass künftig auch von der Untersagung der Weiterfahrt konsequent Verwendung gemacht wird.
Zitatauszüge Ende!
ALSO Leute, die neue Saison sollte so manches überdacht werden ... :wink: .
Im Bundesrat liegt momentan eine Drucksache zur Neuschaffung eines "alten Bekannten" - dem Bußgeldtatbestand für das "Erlöschen der Betriebserlaubnis".
http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Druc ... 5-5-11.pdf
Zitatauszug eines Herrn der Rennleitung 110:
Nachdem in den letzten Jahren durch die Umstellung der Zulassungsordnung auf die FZV der Bußgeldtatbestand des "Erlöschen der BE" z.B. bei Veränderungen der Auspuffanlagen an Motorräder (fehlender DB-Eater etc.) entfiel, konnten vergleichbare Verstöße nur noch mit der sogenannten "einfachen Unvorschriftsmäßigkeit" geahndet werden. Hierbei handelt es sich um ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro, dass natürlich entsprechend wenig abschreckend wirkte.
Als Ergebnis gingen z. B. zahllose DB-Eater in der Folge "verloren" und die Klangkulisse auf den Straßen wurde lauter.
Sowas bringt den Motorradfahrern natürlich wenig Freunde ein und so wird vielen Ortes über Streckensperrungen u.ä. diskutiert.
Freunde des "Leis' ist scheiss'!"-Gedankens, werden diese Freude nicht teilen. Es steht jedoch fest, dass Sound nichts mit Lautstärke zu tun hat.
Im eigenen Interesse, die Akzeptanz unseres Hobbies in der Öffentlichkeit zu erhalten, stand Rennleitung#110 schon jeher für eine klare Einhaltung der Lärmbeschränkungen.
Die uneinheitliche Ahnungsweise in unserem Land führte zu mangelnder Transparenz der örlichen Maßnahmen und zu unbefriedigenden "Hilfs-Konstrukten".
So gesehen ist es eigentlich ohnehin im Interesse aller, dass nun wieder ein klarer Schnitt gemacht wird.
Wenn es so beschlossen wird (und man sieht keinen Grund, warum nicht), dann wird z.B. das Fahren ohne DB-Eater ab dem 1.4.2012 mit einem Bußgeld von mindestens 90,- Euro und 3 Punkten in Flensburg geahndet werden.
Ist der betroffene Fahrer gleichzeitig auch der Fahrzeughalter, so wird er mit sogar 135,- Euro und 4 Punkten rechnen dürfen.
Bei entsprechend hohen Bußgeldsätzen darf man davon ausgehen, dass künftig auch von der Untersagung der Weiterfahrt konsequent Verwendung gemacht wird.
Zitatauszüge Ende!
ALSO Leute, die neue Saison sollte so manches überdacht werden ... :wink: .