geschwindigkeit von polizei geschätzt

Gromko

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A13X schrieb:
Leute verdreht doch nicht alles...

Wenn ein Kind plötzlich zwischen geparkten Fahrzeugen auf die Fahrbahn läuft und umgefahren wird, ist das Kind der Verursacher.

Wenn du Nachts einen Radfahrer ohne Licht auf die Hörner nimmst, ist doch auch klar, dass der Radfahrer der Verursacher ist.

@ A13X

Das ist alles OK und ich habe damit auch kein problem, nur um das zu beweisen wer wem reingefahren ist - das ist das PROBLEM.

2004- Ich stande am Fußgang mit Auto (Motor war aus) ich war drausen wegen Material Auslieferung. Fahrrad-Fahrer ist mir ins Auto Reingefahren und hat sich verletzt weil er KEINE Bremsen hatte.
Bullen kommen zu uns und ich war schuld weil ich am Fusgang mit Auto gestanden habe,aber der Fahrrad-Fahrer dürfte auch nicht dort fahren.
Aber das interresiert keinen. Autofahrer ist (Fast) immer schuld.
Genau wie alle Motorradfahrer abgestempellt sind als Raser.
Bei einem unfal sagen die alle aaaa der mit Motorrad war VIIIIELL zu schnell.
Es ist .... Hab keine Worte mehr.

Deswegen nur noch am RING fahren.

Das ist alles sehr kompliziert und hat nichts mit LOGIK am Hut.
 

Totto1

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Jo Alex, warum sollte ich es auch böse meinen, aber manche Gesetzte bringen mich in Rage!

Zur Haftung: Das Kind oder sogar der Mann/Frau kann sich an den Fahrbahnrand hinstellen und rüber laufen.
Als Fahrzeugführer ist man schuldig! Immer! Du bekommst auf jedenfall ne Teilschuld!
Und dann beweis mal das der dich nur foppen wollte, was dann schief ging...

Warum brauchen wir Kinder?
Sind ja wohl genug Menschen auf dem Planeten! Zuviele sogar...
Deshalb mach ich schnell noch Eins bevor das verboten ist. :p
 

Goliath

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Jo Alex, warum sollte ich es auch böse meinen, aber manche Gesetzte bringen mich in Rage!

Mich auch, obwohl ich dahinterstehen muss.


Nichtsdestotrotz bitte ich euch dran zu denken, dass das hier nicht in den persönlichen Bereich abrutscht und trotz aller Emotionen ein sachlicher und guter Thread bleibt, der am Ende nicht in einem Debakel endet ;)
 

neo66

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A13X schrieb:
Und wo ist meine Aussage jetzt falsch? :|


Du hast die Mithaftung, um die der Kfz-Führer nicht herumkommen wird, nicht berücksichtigt.

(Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du bei Deiner Aussage Verursacher mit Schuldiger/Haftender gleichgesetzt hast)

Ciao
 

A13X

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Unter "Schuld" hab ich jetzt die 100%ige Schuld aufgefasst. Und das ist nun mal nicht so, wenn ein Fußgänger plöztlich zwischen geparkten Autos auf die Fahrbahn läuft und ich ihn erfasse. Dann ist ganz klar der Fußgänger der Verursacher / Schuldige.

Klar kann man mir eine Teilschuld anlasten, wenn man mir z.b. anhand des Bremsweges nachweist, dass ich über 50 km/h gefahren bin, ein Fußgängergefahrenzeichen aufgestellt war, ich mir dabei in der Nase gebohrt habe oder Sonstiges. Das sind aber Individualsachverhalte.

Ich würde gern das Argument des Richters hören, der mir eine Teilschuld anlasten möchte, obwohl ein Sachverständiger klar beweist, dass ich absolut ordnungsgemäß gefahren bin und nicht die kleinste Chance hatte solch einen Fußgängerunfall zu vermeiden.

@Gromko
Hast du eine 100%ige Schuld bekommen?! Dann wäre es ja ein Freischein für alle Fahrradfahrer, die sich ein neues Fahrrad wünschen und etwas Schmerzensgeld einklagen wollen gegen ein falsch stehendes Fahrzeug zu fahren und sich auf die Fresse zu legen. Wenn du nur eine geringe Teilschuld bekommen hast, darfst du dich nicht beklagen. Denn schließlich hast du ja falsch gestanden. Und dann wären wir wieder bei dem dafür gerade stehen, wenn man etwas falsch macht.

@Mods Sorry fürs Offtopic
 

neo66

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Da Du dem von mir angegebenen Link anscheinend leider nicht gefolgt bist, zitiere ich einen Ausschnitt mal nachfolgend.

Die Haftung eines Kfz-Halters gegenüber einem nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer ist nur dann ausgeschlossen, wenn ein Unfall zwischen ihnen auf höherer Gewalt beruht (das Vorliegen sog. Unabwendbarkeit genügt seit der Schadensrechtsreform nicht mehr). In der Regel wird also eine Mithaftung aus der Betriebsgefahr des Kfz stets gegeben sein.

Ciao
 

gummi1

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Wenn der Spritpreis weiter so ansteigt ! :devilish:
Dann gehen wir bald alle zu Fuß,(bis auf die Betuchten )
und somit hat sich alles geklärt. :shock:
Das waren noch Zeiten
wo ich noch für 80ig pfennig Getankt habe!
 

Totto1

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Da waren noch nicht so viele Steuern vom Staat drauf.
Ich komm mir langsam echt wie Staatsfeind Nr. 1 vor. :p
 

Buster

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Re:

BT012SS schrieb:
Was wollt ihr eigentlich alle?

Wenn ihr zu schnell seid habt ihr halt Pech gehabt. Oder eigene Dummheit wie bei mir gestern auf der Autobahn - BLITZ - fertig!

Diese Ausdrücke, ne ne ne :x

Und noch was zum Thema, Schrittgeschwindigkeit sind 5-7 km/h und das schaffen die wenigsten PKW. Die sind im Leerlauf und 1. Gang schon bei 10 km/h.
Sobald du das Gaspedal benutzt biste eh zu schnell, das weiß auch der nette Herr Polizist 8)

Ich möchte mir nicht vorstellen was hier ohne die Jungs und Mädels in Grün oder jetzt bald Blau los wäre :roll:


ohne Worte und Danke...ich bin hier echt im Zwiespalt..... :)
 

Sebi2k3

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Mir is das auch schonmal passiert... allerdings war das in der 30er Zone und die standen mit ihrem Auto auf dem Parkplatz... Ich hatte ca. 40-45kmh drauf...
Die wollten mir dann auch unterstellen ich sei 60 gefahren... (ohne jegliche Messung, die haben da wohl Pause gemacht...)


Ich hab einen Polizisten nur mal gefragt warum unser Staat dann so teure Lasermessgeräte kauft wenn unsere Polizei doch so ein Talent in den eigenen Reihen hätte, welcher die Geschwindigkeit ohne jegliches Messgerät angeben könnte...

Der war zwar sichtlich angepisst, hat meine ganze Karre noch auf den Kopf gestellt (Warndreieck, Verbandskasten, alle eintragungen geprüft etc...)
Hat dann nichts gefunden... Ich hab keinen cent bezahlt und auch nie wieder etwas davon gehört...
 

Buster

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...und das war gut so Sebi :thumbup: , denn in einer 30-Zone können und dürfen rechtlich die Damen und Herren der Zunft keine Pauschalschätzungen durchführen. Diese Ausnahmeregelung gibt es nur in der Fußgängerzone oder im verkehrsberuhigtem Bereich bei dem Schrittgeschwindigkeit zählt. Und einem neuen Urteil zur Folge versteht man unter Schrittgeschwindigkeit eine Geschwindigkeit die deutlich unter 20 km/h liegt und auf 15 km/h beziffert sein muss. Schrittgeschwindigkeiten lassen sich nämlich mit Tachos eh nicht beweissicher messen... :lol:

siehe hier: <a class="postlink" href="http://www.herkar.de/plaintext/verkehrsrecht/geschwindigkeitsueberschreitung3.php" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.herkar.de/plaintext/verkehrs ... itung3.php</a>


Greetz Buster
 

Goliath

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Kurzer Beitrag vom grünen.

Polizisten dürfen eine Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit durch "Sehen" messen. Das ist per Gesetz so verankert.

30km/h sind aber keine Schrittgeschwindigkeit mehr.

Daher muss man rein theoretisch ab der eben genannten Schrittgeschwindigkeit technische Hilfsmittel zur Geschwindigkeitsmessung einsetzen, welche geprüft und geeicht sind. Punkt.

Aber: Es gibt diverse Auffangtatbestände, welche ich nun nicht näher erläutere, welche u.a. unangemessene Geschwindigkeiten ins Spiel bringen und es ist nur die Aufgabe der "angepissten Kollegen" (wie es in den Wald hineinschallt..., ne?) diese "Unangemessenheit" dermaßen adäquat zu formulieren, dass die Bußgeldbehörde mitzieht.

In Nachbarländern wie zB Österreich darf die Gendarmerie übrigens komplett schätzen. Das heisst, die stehen am Straßenrand und sagen dir platt vorn Kopp, dass du gerade mit 98 durch die 70er Zone gebrettert bist.


Wer zu schnell war, dumm gelauf... flogen ;)

Wer ist einer Spielstraße geflogen ist, noch dööfer, denn da darf man ohne Spielzeug ahnden.


@Buster:

Danke für den Link, das macht es noch einfacher, denn immer, ab wann sich deine Tachonadel bewegt, bist du am Arsch ;)
 

Buster

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"Hilboldstaaa"
Goliath schrieb:
Kurzer Beitrag vom grünen.

Polizisten dürfen eine Überschreitung der Schrittgeschwindigkeit durch "Sehen" messen. Das ist per Gesetz so verankert.

30km/h sind aber keine Schrittgeschwindigkeit mehr.

Daher muss man rein theoretisch ab der eben genannten Schrittgeschwindigkeit technische Hilfsmittel zur Geschwindigkeitsmessung einsetzen, welche geprüft und geeicht sind. Punkt.

Aber: Es gibt diverse Auffangtatbestände, welche ich nun nicht näher erläutere, welche u.a. unangemessene Geschwindigkeiten ins Spiel bringen und es ist nur die Aufgabe der "angepissten Kollegen" (wie es in den Wald hineinschallt..., ne?) diese "Unangemessenheit" dermaßen adäquat zu formulieren, dass die Bußgeldbehörde mitzieht.

In Nachbarländern wie zB Österreich darf die Gendarmerie übrigens komplett schätzen. Das heisst, die stehen am Straßenrand und sagen dir platt vorn Kopp, dass du gerade mit 98 durch die 70er Zone gebrettert bist.


Wer zu schnell war, dumm gelauf... flogen ;)

Wer ist einer Spielstraße geflogen ist, noch dööfer, denn da darf man ohne Spielzeug ahnden.


@Buster:

Danke für den Link, das macht es noch einfacher, denn immer, ab wann sich deine Tachonadel bewegt, bist du am Arsch ;)

etz muss natürlich der andere "Grüne" auch noch was über die "Blauen" ausm Nachbarland loswerden....:)

....die lieben Kollegen in Österreich machen so manches anders als wir hier in Germania können und dürfen, aber irgendwo ist das hier auf der einen Seite schon gut so.....;-) Die Ösis lassen dir auch einen Endtopf mit E-Nummer und nicht manipuliertem DB-Killer,also im unveränderten Zustand, abschrauben, weil der eine zum anderen sagt..du bist doch auch meiner Meinung!?Der Endtopf is doch trotzdem viel zu laut....was ist das für a "Moarkn"?? GPR??Den hod ma ja no nia ghobt!!!!!!!..ohne Worte.... :evilbat:

jaja, also immer schön die Nadel ruhig halten....... :hh: ;)
 
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