Gelasert worden als 3te dose

gummi1

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Moin
Es geht hier um eine gute bekannte v. mir.
am 01.04.2008 fuhr ich mit meinen PKW Ford Fiesta auf der B19 Richtung Unterpleichfeld. Vor mir befanden sich zwei Fahrzeuge. Meine Geschwindigkeit schätze ich auf 110-120 Km/h.

Vor dem Ortseingang Unterpleichfeld, noch auf der Bundesstrasse (also vor dem Ortsschild) hat mich ein Polizist rausgewunken. Die vor mir befindlichen Fahrzeuge waren eindeutig nicht betroffen. Ich sei 124 km/h gefahren. Habe gesagt, dass ich von gut 100 km ausging, zumal Polizei hier immer steht und ich die Strecke täglich fahre.

Wurde zum Aussteigen aufgefordert um gleich zu zahlen. Auf meine Bitte, mir die die Aufnahme zu zeigen, durfte ich in die Laserkamera, die sich auf einem Stativ befand, schauen. Alles was ich sah war die Straße oder so ein blaugrauer Hintergrund. Darauf befand sich die Zahl 675 (Abstand Kamera zu meinem Auto) und darunter die rote Zahl 124 (sollen die KM sein). So hat man mir es erklärt. Mein Fahrzeug und die zwei davor waren nicht aufgenommen. Gibt's das? Der Polizist meinte, dass ich mich auf ihn verlassen könne, dass sich die gemessenen Zahlen auf mein Fahrzeug und nicht auf die anderen beziehen. Ist das so bei Laserkameras?

Die Bezahlung vor Ort habe ich mit den Hinweis abgelehnt, dass ich mich erst mal erkundigen will ob das so seine Richtigkeit hat. Musste aber irgend was unterschreiben, dass ich zu schnell gefahren sei. Wenn Bußgeldbescheid da, könne ich Einspruch erheben. Dann gibts evtl. Gerichtsverhandung



Jetzt meine frage ?
muss da ein bild, film dasein ?
das kennzeichen zu sehen sein ?
oder genügt einfach die automarke,

was müssen die beweisen ?
 

Metzger

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Nehmen die überhaupt ein Bild auf beim lasern?

Soweit ich weiß müssen se, wenn se dich laser, direkt rauswinken bzw. stellen.

Und wenn se das gemacht haben, dann brauchen die kein Bild...

kann mich aber auch irren ;)
 

Mäggi

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moin...
also diese geschichte klingt schon SEHR komisch!!!
allein schon die tatsachen das du zum zahlen vor ort aufgefordert wirst ist schon sehr seltsam. denn meines wissens dürfen polizisten die strafe NICHT vor ort abkassieren. das ist verboten!!! zu dem rest kann ich nichts sagen,
aber bei der sache würde ich definitiv einspruch einlegen, da es nich eindeutig ist ob man dich oder die fahrzeuge vor dir gelasert hat. hilfreich wäre natürlich jetzt wenn du die nummernschilder von den vor dir fahrenden fahrzeugen hättest.
wünsch dir viel erfolg und halte uns auf dem laufenden

grüße markus
 

Metzger

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Früher ham se abkassiert... heutzutage ist das nicht mehr möglich, da haste recht, außer man ist im Ausland bzw. selbst ein Ausländer, da kassiern se direkt ab soweit ich weiß...

Naja, Frage deinen Anwalt oder direkt bei einer Polizeidienstelle nach... ;)
 

bratranec

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gummi schrieb:
Moin
Musste aber irgend was unterschreiben, dass ich zu schnell gefahren sei. Wenn Bußgeldbescheid da, könne ich Einspruch erheben. Dann gibts evtl. Gerichtsverhandung



Jetzt meine frage ?
muss da ein bild, film dasein ?
das kennzeichen zu sehen sein ?
oder genügt einfach die automarke,

was müssen die beweisen ?

du mußt grundsätzlich garnichts unterschreiben und kannst die unterschrift verweigern!!!!!!! ich unterschreibe nie
 

gummi1

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zitat (du mußt grundsätzlich garnichts unterschreiben und kannst die unterschrift verweigern!!!!!!! ich unterschreibe nie )
ich auch net :!:
war ja ne bekannte von mir .
ich hab in meinem leben schon genug mitgemacht!
und erlebt ! :shock:
 

Goliath

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In meiner Position als Polizist kann ich dir mitteilen, dass dieses Verfahren gerichtlich wasserdicht ist.


Damals gab es sogar noch die Option, dass dir als Betroffenem die Möglichkeit eingeräumt werden muss, die Daten der Messung einzusehen.


Alles was ich sah war die Straße oder so ein blaugrauer Hintergrund. Darauf befand sich die Zahl 675 (Abstand Kamera zu meinem Auto) und darunter die rote Zahl 124 (sollen die KM sein). So hat man mir es erklärt.

So ist das auch richtig.



Seit einiger Zeit brauchst du noch nicht mal mehr die Daten einsehen zu können.

Ist auch meist nicht mehr möglich, wenn ein zwei drei flotte Flitzer hintereinander angeflogen kommen (mit dem entsprechenden Abstand)


Die Messdaten sind gerichtlich absolut bewertbar, wenn zwei Beamte das Ergebnis einsehen und das entsprechende Messprotokoll ordnungsgemäß geführt wird.

Die Polizisten ergeben den Personalbeweis, welcher in Verbindung mit dem Protokoll einen Sachbeweis ergeben.


Das Dingen ist somit wasserdicht.


Dazu lass dir von mir und im Namen meiner Kollegen gesagt sein, dass kein Cop dir was will.

Die haben keine Lust darauf, sich unsinnigerweise mit dem "Bürger" zu streiten und halten deshalb auch keinen so aus der Luft heraus an..

Zu fast allen Anhaltungen gibt es einen trifftigen Grund, sei es, dass das Fahrverhalten komisch war, etwas am Fahrzeug defekt oder vor einiger Zeit ein kleiner Verstoß begangen wurde und das Verhalten dann bei der kurzen Nachfahrt noch komischer wurde (was meistens nur Unsicherheit aufgrund des "POLIZEI"-Schriftzuges im Nacken ist) ;)


Meine Erläuterung hier bezieht sich auf das Verfahren in NRW. Polizei ist Ländersache, somit auch in Würzburg in kleinen Teilen anders. Allerdings geh ich davon aus, dass gerade die Lasersache universell ist, da das Messgerät von allen Ländern eingesetzt wird, in denen ich schon gewesen bin.

Gruß
Philipp
 

gummi1

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danke Goliath
habe schon damit gerechnet von Dir zu hören!
damit ist alles klar.
 

Totto1

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Die Bezahlung vor Ort habe ich mit den Hinweis abgelehnt, dass ich mich erst mal erkundigen will ob das so seine Richtigkeit hat. Musste aber irgend was unterschreiben, dass ich zu schnell gefahren sei.

Tja das war´s. Fehler!
Kommt man eigentlich nicht gegen an wenn man ein Schuldeingeständnis gemacht hat. Aus die Maus.
Mann kann´s nicht oft genug sagen. Keine Aussage machen! Aus!
Dann hat jeder Anwalt noch ne Chance was zu richten.
Aber es ist auch schon schwer genug gegen zwei Beamte vor Gericht anzukommen, weil die vereidigt sind. Sagen halt immer die Wahrheit. :p

Und sie tun Gutes, das wollen wir ja nicht vergessen. :roll:

Vielleicht kann ein Anwalt ja noch nen Protokoll über die Lasermaschine anfordern usw. usw. Dann könnte man mit Glück den Wert der gemessenen Geschwindigkeit auch noch drücken!
Denke aber mehr als abmildern ist nicht drin.

Aber wie immer gilt: Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Händen. Können auch mal Wunder passieren!
Viel Glück.
 

ST0RM

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Goliath schrieb:
Die Messdaten sind gerichtlich absolut bewertbar, [glow=red]wenn zwei Beamte das Ergebnis einsehen[/glow] und das entsprechende Messprotokoll ordnungsgemäß geführt wird.

Die Polizisten ergeben den Personalbeweis, welcher in Verbindung mit dem Protokoll einen Sachbeweis ergeben.

Das Dingen ist somit wasserdicht.

richtig, wenn das 2 einsehen. da die geraete aber so gebaut sind, das nur einer durchgucken kann, gibt es keine 2 zeugen, sondern nur noch einen der es gesehen hat, und dem anderen in den stift diktiert hat. und sagt der der guckt ne falsche zahl an (was nur menschlich ist) muss der andere ihm glauben. oder der der guckt sagt zwar richtig an, aber der der schreibt hat einen zahlendreher drin, was bei 4 schnellen autos hintereinander leicht passieren kann.

ich bin damit 2 mal davon gekommen, weil die beweislage halt einfach nicht eindeutig war, und somit wurde das fallen gelassen.
ich kenn allerdings auch nur die aelteren geraete. so wie sich das hier anhoert koennen die neuen wohl das bild zwischenspeichern.
 

Manuel

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Sicher dürfen Sie sofort abkassieren, nur nicht mehr Bar nur noch EC Karte :!: :!:

Und wenn du schon was Unterschrieben hast, selber Schuld das war deine einstehung.

Mann Unterschreibt und sagt nix dazu, nur über seinen Anwalt. ;)

Zahl die strafe und gut ist
 

Lutze66

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Vorab mal das nennt sich 100 kmh oder 124 kmh und nicht 100km :roll:

maggi schrieb:
allein schon die tatsachen das du zum zahlen vor ort aufgefordert wirst ist schon sehr seltsam. denn meines wissens dürfen polizisten die strafe NICHT vor ort abkassieren. das ist verboten!!! zu dem rest kann ich nichts sagen,
Metzger schrieb:
Früher ham se abkassiert... heutzutage ist das nicht mehr möglich, da haste recht, außer man ist im Ausland bzw. selbst ein Ausländer, da kassiern se direkt ab soweit ich weiß...
Manuel schrieb:
Sicher dürfen Sie sofort abkassieren, nur nicht mehr Bar nur noch EC Karte :!: :!:

dann tue ich mal zu eurem Halbwissen bzw. Blödsinn mein hoffentlich Wissen dazu.

Klar dürfen die kassieren früher schon und auch noch heute. Was sie kassieren dürfen sind Verwarngelder war früher bis max 80 DM , heute weiß ich nicht genau ob der Betrag 40 Euro ist auf jeden Fall in dem Bereich.
Kommst du in den Bereich Bußgelder also in Zusammenhang mit Punkten/Eintragungen in Flensburg dürfen sie nicht mehr kassieren also alles was früher über 80DM war. Kassieren natürlich in bar oder unbar je nachdem welche Technik zur Verfügung steht.

Und jetzt wird es komisch , 124 kmh sollen es gewesen sein erlaubt 100kmh. Da werden 3 kmh Toleranz abgezogen bist du bei 121 kmh.
Der Polizist möchte von dir kassieren , so schnell wie ich die Geldbörse draußen hätte kannst du garnicht gucken. Das würde bedeuten er drückt sämtliche Augen und Hühneraugen zu und du kommst ohne Eintrag in Flensburg mit vermutlich 30 Euro davon.
Stehen im Protokoll jetzt tatsächlich die 21 kmh zu viel drin gibt es einen Punkt und ein höheres Bußgeld. Da sie dir sogar noch die Anzeige des Meßgerätes gezeigt haben kommst du da nur mit sehr sehr viel Glück da raus.

Woher ich das alles weiß , reichhaltige eigene Erfahrungen und die letzte gerade heute morgen um 8 Uhr allerdings so wie ich sie vorher noch nie gemacht hatte mit einem sehr netten Herrn in Grün. Die Geschichte erzähle ich gleich noch.
 

Mäggi

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@ lutze66

also kurz aus welchem grund ich auf den blödsinn komme den ich in meinem beitrag geschrieben habe:

wurde vor 2 wochen von einem polizeiauto angehalten. und der herr polizist meinte ich wäre nicht angegurtet gewesen und müsse deshalb ein verwanrgeld von 30€ bezahlen! o-ton polizist: dieses müssen sie überweisen weil uns nicht mehr erlaubt ist die strafe vor ort einzukassieren!!!
also ist der polizist wohl nicht richtig informiert gewesen oder ich habe es falsch verstanden...was jetzt richtig und was falsch ist, kann ich nicht sagen! ist ja auch egal....hab nur aus meiner persönlichen erfahrung geschrieben.
grüße markus
 

Lutze66

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wer weiß , vieleicht ist das Revierabhängig oder die Streife darf nicht mehr oder die haben keine Lust die Kohle abzurechnen.
Ein generelles Verbot gibts nicht ich hab heute 30€ gezahlt und hab hinterher Freudensprünge gemacht das ich dies durfte , Geschichte folgt noch.
 
G

GIXXERPETER

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also bei uns ziehen sie ein lesegerät und man darf die scheckkarte rausholen (kein bargeld).so seh ich es immer bei den anderen.wurde das letzte mal 1988 zur kasse gebeten
 

Lutze66

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so hier nun meine kleine Geschicht heute so geschehen:

Wie immer zu spät aus dem Bett gekommen hatte ich es etwas eilig wo ich doch blöderweise einem Kunden noch versprochen hatte bis spätestens 9Uhr vor Ort zu sein und seinen Abgastester wieder zu reparieren.
Vor mir ein Lkw auf einer 80er Strecke , den ich natürlich überholen musste. In der Ferne sehe ich dann rechts an der Straße was stehen , als mir klar wird das gelasert wird und ich vom Gas gehe sehe ich wie der eine das Laserteil loslässt und von der Straße weggeht , denke schon Glück gehabt aber da hebt der andere doch die Kelle.
Also rechts auf den Parkplatz Tür auf und das übliche Prozedere Wachtmeister...... Geschwindigkeitskontrolle sie waren zu schnell und ihr Scheinwerfer vorne rechts geht auch nicht . Ich ganz erschrocken raus tatsächlich Scheinwerfer defekt , die blöde Kiste erzählt mir zwar wenn das Standlicht/Kennzeichenbeleuchtung kaputt ist aber nix vom Scheinwerfer. Ok Lapalie. Der Beamte darauf zu mir herzlichen Glückwunsch sie sind unser Spitzenreiter heute morgen aber lange stehen wir noch nicht (prima wäre ich pünktlich los hätten die noch nicht gestanden). Das waren jetzt 28 kmh zu schnell. Ich , ja hab den Lkw überholt ist ja kein schöner Glückwunsch oder so ähnlich erwähne ich noch.
Der Beamte wollen sie sich den Wert ansehen ? Ich hin Messung in 453 Meter Entfernung und 108 kmh , Eichplakette hat er mir auch gleich noch gezeigt. Ich natürlich zu dem Herrn am Laser das war bestimmt der Lkw den sie gemessen haben. 8) Er lacht nur also zurück zum anderen Herrn.
Und haben sie schon Punkte in Flensburg fragt er , ich ehrlich wie ich bin ja , er wieder schon viele wa? Ich , wie viele weiß ich nicht.
Seine nächste Frage haben sie Geld dabei dann machen wir ein Verwarngeld draus ich Geldbörse auf und leer schlappe 20 Euro drin(gestern Abend grad Ersatzteile fürsBike geholt) , er macht schon den Eindruck als würden die ihm reichen obwohl er was von 30Euro sagte ich dann gibt es keinen Geldautomaten in der Nähe? Da hat er wohl gedacht ok wenn der heiß drauf ist 30Euro zu zahlen, Weg zum Geldautomaten erklärt im nächsten kleinen Örtchen und mich losgeschickt. Er noch aber wiederkommen sonst gibts ne Anzeige .... Ich lass ihnen meinen Ausweis da sag ich , er ich vertraue ihnen , ich drück ihm trotzdem meinen Ausweis in die Hand und ab zur Bank.
Zurück 30 Euro abgedrückt und gefreut das es ohne Punkte abgeht.

Ein sehr netter Polizist muss ich sagen , am liebsten hätte ich noch Kaffee und Kuchen für die beiden vorbeigebracht aber das wäre ja schon wieder Bestechung.

Im Endeffekt hab ich Geld und vor allem den Punkt gespart , hab gerade nachgeschaut was es kostet:
Code:
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 25 km/h zu schnell gefahren.

Das wird Sie voraussichtlich 40 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
Damit wäre auch klar das die Grenze bis wohin kassiert werden darf jetzt bei 40 Euro liegt. Also direkt kassieren früher ab 80DM heute 40 Euro nicht mehr möglich.

Wer jetzt auf die verrückte Idee kommt die Herren haben sich mit meinen 30 Euro einen schönen Tag gemacht , ist nicht. Hab natürlich diese hochoffizielle Quittung bekommen , von diesen durchnummerierten Blöcken wo immer abgerissen wird bis zu dem Betrag wieviel man zahlt. Würde den einscannen aber ich glaub anhand der Nummer erkennt man wer es war und möchte nicht das die noch Schwierigkeiten bekommen.

Die beiden Herren waren einfach nur nett würde ich sagen , ich natürlich auch freundlich nachdem sie mich angehalten haben. Wenn das nur immer so abgehen könnte , hab immer das Glück das kurz bevor Punkte gelöscht werden es mich wieder erwischt. Bei bis zu 80.000km im Jahr fast nicht zu vermeiden.
 

mobby83

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Nach meinem Kenntnisstand ist es fast aussichtslos, wenn man schon unterschrieben hat. Wenn allerdings die "675" wirklich für die Entfernung zw. Messpunkt und Messgerät stand, dann kommt deine Bekannte vermutlich ohne was davon.

Leider weßi ich die genaue Entfernung nicht mehr, aber mehr als XXXm (100m oder 200m) Entfernung dürfen nicht vorherschen bei der Messung, da die Messgeräte nicht weiter zugelassen/geeicht sind.

Wenn ich die Zeit finde mach ich mich nochmal schlau....
 

Lutze66

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mobby83 schrieb:
Leider weßi ich die genaue Entfernung nicht mehr, aber mehr als XXXm (100m oder 200m) Entfernung dürfen nicht vorherschen bei der Messung, da die Messgeräte nicht weiter zugelassen/geeicht sind.

ne meine Messung heute war auch über 400 Meter und beim letzten mal auch in der Entfernung , im Bereich um 500 Meter ist auf jeden Fall noch zulässig. Ich denke mal die speichern vorher garnicht bevor die im zugelassenen Bereich sind.
 

mobby83

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Ich werde mich mal erkundigen, wenn ich die Zeit finde.

Ein Bekannter hat einen dicken Hefter im Auto, da sind alle Laserpistolen und andere Messgeräte drin inkl. aller Dienstvorschriften und Bestimmungen. Das hat ihm schon minimal 2x den Arsch gerettet, da er die Beamten noch belehren konnte...
 
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