gummi1
Forenmitglied
Moin
Es geht hier um eine gute bekannte v. mir.
am 01.04.2008 fuhr ich mit meinen PKW Ford Fiesta auf der B19 Richtung Unterpleichfeld. Vor mir befanden sich zwei Fahrzeuge. Meine Geschwindigkeit schätze ich auf 110-120 Km/h.
Vor dem Ortseingang Unterpleichfeld, noch auf der Bundesstrasse (also vor dem Ortsschild) hat mich ein Polizist rausgewunken. Die vor mir befindlichen Fahrzeuge waren eindeutig nicht betroffen. Ich sei 124 km/h gefahren. Habe gesagt, dass ich von gut 100 km ausging, zumal Polizei hier immer steht und ich die Strecke täglich fahre.
Wurde zum Aussteigen aufgefordert um gleich zu zahlen. Auf meine Bitte, mir die die Aufnahme zu zeigen, durfte ich in die Laserkamera, die sich auf einem Stativ befand, schauen. Alles was ich sah war die Straße oder so ein blaugrauer Hintergrund. Darauf befand sich die Zahl 675 (Abstand Kamera zu meinem Auto) und darunter die rote Zahl 124 (sollen die KM sein). So hat man mir es erklärt. Mein Fahrzeug und die zwei davor waren nicht aufgenommen. Gibt's das? Der Polizist meinte, dass ich mich auf ihn verlassen könne, dass sich die gemessenen Zahlen auf mein Fahrzeug und nicht auf die anderen beziehen. Ist das so bei Laserkameras?
Die Bezahlung vor Ort habe ich mit den Hinweis abgelehnt, dass ich mich erst mal erkundigen will ob das so seine Richtigkeit hat. Musste aber irgend was unterschreiben, dass ich zu schnell gefahren sei. Wenn Bußgeldbescheid da, könne ich Einspruch erheben. Dann gibts evtl. Gerichtsverhandung
Jetzt meine frage ?
muss da ein bild, film dasein ?
das kennzeichen zu sehen sein ?
oder genügt einfach die automarke,
was müssen die beweisen ?
Es geht hier um eine gute bekannte v. mir.
am 01.04.2008 fuhr ich mit meinen PKW Ford Fiesta auf der B19 Richtung Unterpleichfeld. Vor mir befanden sich zwei Fahrzeuge. Meine Geschwindigkeit schätze ich auf 110-120 Km/h.
Vor dem Ortseingang Unterpleichfeld, noch auf der Bundesstrasse (also vor dem Ortsschild) hat mich ein Polizist rausgewunken. Die vor mir befindlichen Fahrzeuge waren eindeutig nicht betroffen. Ich sei 124 km/h gefahren. Habe gesagt, dass ich von gut 100 km ausging, zumal Polizei hier immer steht und ich die Strecke täglich fahre.
Wurde zum Aussteigen aufgefordert um gleich zu zahlen. Auf meine Bitte, mir die die Aufnahme zu zeigen, durfte ich in die Laserkamera, die sich auf einem Stativ befand, schauen. Alles was ich sah war die Straße oder so ein blaugrauer Hintergrund. Darauf befand sich die Zahl 675 (Abstand Kamera zu meinem Auto) und darunter die rote Zahl 124 (sollen die KM sein). So hat man mir es erklärt. Mein Fahrzeug und die zwei davor waren nicht aufgenommen. Gibt's das? Der Polizist meinte, dass ich mich auf ihn verlassen könne, dass sich die gemessenen Zahlen auf mein Fahrzeug und nicht auf die anderen beziehen. Ist das so bei Laserkameras?
Die Bezahlung vor Ort habe ich mit den Hinweis abgelehnt, dass ich mich erst mal erkundigen will ob das so seine Richtigkeit hat. Musste aber irgend was unterschreiben, dass ich zu schnell gefahren sei. Wenn Bußgeldbescheid da, könne ich Einspruch erheben. Dann gibts evtl. Gerichtsverhandung
Jetzt meine frage ?
muss da ein bild, film dasein ?
das kennzeichen zu sehen sein ?
oder genügt einfach die automarke,
was müssen die beweisen ?