Geblitzt von vorne und von hinten!

Alletklar

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Servus Jungs,

ich bin Ende Juli geblitzt worden. War auf der Autobahn Tempo 100 waren erlaubt ich hatte 133 (abzgl Toleranz) drauf. Dann kam der Brief, dass ich dazu Stellung beziehen soll und ich habe natürlich gesagt: Probefahrt, war ich nicht... das übliche Prozedere. Freitag kam per Einschreiben, dass ich 143,50 zahlen soll und drei Punkte bekomme. Heute habe ich die Angestelle angerufen und gefragt, wieso mein Einspruch ignoriert wurde. Sie meinte, dass die Polizei das Foto mit meinem Foto (keine Ahnung welches sie meinte) verglichen habe und ich das sei auf dem Bild. Angeblich trotz Helm und getöntem Visier.

Meine Frage: Kann und darf die Polizei ein Blitzerfoto vergleichen? Wenn ja, womit können die das vergleichen?
 

AVIDPJ

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Alletklar schrieb:
Servus Jungs,

ich bin Ende Juli geblitzt worden. War auf der Autobahn Tempo 100 waren erlaubt ich hatte 133 (abzgl Toleranz) drauf. Dann kam der Brief, dass ich dazu Stellung beziehen soll und ich habe natürlich gesagt: Probefahrt, war ich nicht... das übliche Prozedere. Freitag kam per Einschreiben, dass ich 143,50 zahlen soll und drei Punkte bekomme. Heute habe ich die Angestelle angerufen und gefragt, wieso mein Einspruch ignoriert wurde. Sie meinte, dass die Polizei das Foto mit meinem Foto (keine Ahnung welches sie meinte) verglichen habe und ich das sei auf dem Bild. Angeblich trotz Helm und getöntem Visier.

Meine Frage: Kann und darf die Polizei ein Blitzerfoto vergleichen? Wenn ja, womit können die das vergleichen?


Sowas macht man nie ohne Anwalt :idea:
Das beantwortet Dir die Akteneinsicht und das geht nur mit Anwalt.
Hast Du Rechtschutz - hast Du sofort einen guten Anwalt ohne oder geringem Kostenrisiko -
hast Du nicht - hast Du ein Problem und solltest vielleicht lieber zahlen :idea:
 

Lutze66

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Alletklar schrieb:
Meine Frage: Kann und darf die Polizei ein Blitzerfoto vergleichen? Wenn ja, womit können die das vergleichen?

Ja sie kann, sie darf und sie macht das tatsächlich. Foto das welches in deinem Personalausweis ist.
 

Alletklar

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ich habe eine Rechtsschutz ja. Aber wenn die Polzei das Foto verglichen und zu dem Schluss gelangt ist, dass ich das auf dem Blitzerfoto sein muss, wie sind denn dann die Chancen da raus zu kommen?
 

AVIDPJ

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Es geht nicht nur darum da raus zu kommen sondern ob alles Rechtens ist :idea:
Ob es was bringt weiss keiner - es ist aber schonmal blöde, daß Du selber schon rumgedocktert hast [-X

<a class="postlink" href="https://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/roman-becker-716045/blog/15/2740/geblitzt_schlagzeilen_um_quoten_und_messfehler_was_ist_zu/" onclick="window.open(this.href);return false;">https://www.anwalt24.de/rechtsanwalt/ro ... as_ist_zu/</a>
 

Alletklar

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Aber würde doch zur Geschichte passen. Erstmal lammfromm sagen: War ich nicht und dann kommen "die" einem so link und ich gehe zum Anwalt. :angel:
 

Gixxer Jörg

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Hallo,meine Frage sieht man bei den Fotos das Gesicht richtig?kann mir nicht vorstellen das bei einer Helmmaske ,Nasenschutz ev.dunkles Visier was richtig zu erkennen ist:
MfG Jörg
 

boarder007

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hallo,

der datenabgleich ist rechtens und wird immer mehr zum normalen ermittlungsverfahren.
ich kenne das bild nicht, wenn es strittig sein könnte...dann zum anwalt.
wenn nicht...dann nicht! bringt nichts.
ich kenne viele die immer §52 stpo angegeben haben und immer sind die verfahren eingestellt worden. könnte das jetzt erklären...will aber niemanden auf solche gedanken bringen.
fakt ist...die behörden haben keinen bock mehr auf ausreden und nutzen in möglichen fällen alle datentöpfe die es so gibt und die eben zugänglich sind.
und dann würde ich hier schon mal nicht die wahrheit schreiben. hier gibst du den verstoß zu...nicht sooooo schlau...

gruß
:drinking:

zum nachlesen:

Gesetz über Personalausweise

§ 2b Verarbeitung und Nutzung der Daten im Personalausweisregister
(1) Die Personalausweisbehörden dürfen personenbezogene Daten nur nach Maßgabe dieses Gesetzes, anderer Gesetze oder Rechtsverordnungen erheben, übermitteln, sonst verarbeiten oder nutzen.
(2) Die Personalausweisbehörden dürfen anderen Behörden auf deren Ersuchen Daten aus dem Personalausweisregister übermitteln. Voraussetzung ist, daß

1.
die ersuchende Behörde auf Grund von Gesetzen oder Rechtsverordnungen berechtigt ist, solche Daten zu erhalten,
2.
die ersuchende Behörde ohne Kenntnis der Daten nicht in der Lage wäre, eine ihr obliegende Aufgabe zu erfüllen ....

UND:


§ 2c Datenübertragung und automatisierter Abruf von Lichtbildern

...(2) Im Falle der Übermittlung von Lichtbildern an die Polizei- und Ordnungsbehörden im Rahmen der Verfolgung von Straftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten kann der Abruf des Lichtbildes im automatisierten Verfahren erfolgen. Der Abruf ist nur zulässig, wenn die Personalausweisbehörde nicht erreichbar ist und ein weiteres Abwarten den Ermittlungszweck gefährden würde. Zuständig für den Abruf sind die Polizeivollzugsbehörden auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte, die durch Landesrecht bestimmt werden. Die abrufende Behörde trägt die Verantwortung dafür, dass die Voraussetzungen der Absätze 1 und 2 Satz 2 vorliegen. Über alle Abrufe sind von den beteiligten Behörden Aufzeichnungen zu fertigen, die eine Kontrolle der Zulässigkeit der Abrufe ermöglichen. Die Aufzeichnungen enthalten:

1.
Vor- und Familiennamen sowie Tag und Ort der Geburt der Person, deren Lichtbild abgerufen wurde,
2.
Tag und Uhrzeit des Abrufs,
3.
die Bezeichnung der am Abruf beteiligten Stellen,
4.
die Angabe der abrufenden und verantwortlichen Person sowie
5.
das Aktenzeichen.
 

mezdis

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Alletklar schrieb:
ich habe eine Rechtsschutz ja.

Na siehst du, Rechtschutz hast du ja. Und aus irgendeinem Grund heisst das Ding ja RECHTSschutz und nicht UNRECHTSschutz.
Leute, Leute, steht doch einmal gerade für eure Taten! Das gilt jetzt nicht nur für dich sondern für alle, die aus ihren Fehlern mittels Anwalt herausschleichen wollen...
 

AVIDPJ

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Klar sollte man zu seinen Fehlern stehen und wir alle sind im Strassenverkehr chronisch zu schnell
nur sollte man, wenn es schon heftiger wird prüfen, ob alles richtig gelaufen ist, denn
die Fehlerquellen sind groß und häufiger als man denkt :idea:
Jedes Meßverfahren hat Fehlerquellen und in einem TV Beitrag letztens nannte man eine Dunkelquote von über 60%
von fehlerhaften Messungen und verwies unter anderem auf diese HP.

<a class="postlink" href="http://www.technodoctor.de/blitzenundpusten.htm" onclick="window.open(this.href);return false;">http://www.technodoctor.de/blitzenundpusten.htm</a>

Nur ein erfahrener Anwalt udn Experte auf dem Gebiet kann sowas erkennen und prüfen und bekommt Zugang
zu den notwendigen Meß- und Eichprotokollen und ab und zu wird ein solches Verfahren schlichtweg eingestellt
wenn die Behörde bei Anforderung erkennt, daß hier Fehler oder Lücken vorliegen.
 

Totto1

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GSXR 1000 K5, 690 SMC-R und die 1290 Superduke...
Klar sollte man zu seinen Fehlern stehen und wir alle sind im Strassenverkehr chronisch zu schnell
:shock: Nicht dein Ernst oder? Ich denke gerade über 1100 plus Selbstanzeigen nach! :lol:

Alletklar du hast aber auch alles falsch gemacht was es gibt:
1. Lügen. Lügen brauchst du gar nicht. Einfach Personaldaten eintragen und mit Anfrage auf Beweisfoto zurückschicken.
2. Foto ankucken. Kann man dich erkennen? Da kannst dann schon abschätzen ob du das durchziehst
3. Man kann dich erkennen, aber du ziehst es trotzdem durch. Angabe Foto zu schlecht oder nicht eindeutig erkennbar. Dann entscheidet der Beamte ob man das durchzieht.
4. Erst jetzt brauchste nen Anwalt.

Für die Zukunft:
Immer mit Eulen-Sturmhaube fahren und Aussageverweigerungsrecht dabei haben!
 

K3er

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Ich denke nicht, dass Du aus der Sache nochmal raus kommst. Natürlich gibt es Vergleichsfotos von Dir.
Jeder, der seine Pappe bekommt, hat vorher ein Foto abgegeben, welches dann auch auf dieser drauf ist und bei den Behörden hinterlegt ist. Jetzt mag es ja sein, dass einige denken, dass man doch aber nach 3-4 Jahren evtl. etwas anders ausschaut. Das kann ja auch sein, aber die Gesichtszüge ändern sich nicht mehr. Dunkle oder verspiegelte Visiere bringen da auch nichts mehr, da die Rennleitung dafür mittlerweile Programme hat, diese komplett klar zu machen und Sachverständige, die die Gesichtszüge vergleichen und nachweisen können, haben sie auch. Die Gesichtspartie um die Augen ist da wohl die Wichtigste um jemanden zu identifizieren und die ist ja nunmal nicht von der Helmschale verdeckt.

(Ich habe das mal bei ner Vorstellung der Polizei im Harz gesehen.)
 

Alletklar

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ach damn it. Ich werde den Mist bezahlen und fertig. Danke euch allen trotzdem. Aber eins noch: Sturmhaube habe ich bei längeren Fahrten IMMER auf. Auch an besagtem Tag. Vielleicht rufe ich nachher nochmal meine Rechtsschutz und danach ggf. einen Anwalt für Verkehrsrecht. Fragen kostet (meist) nix.
 

dranner74

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wenn man dein Gesicht nicht erkennen kann , dann sagst du aus das du den Moped an einen Verwanten verliehen hast, und es ist wichtig Verwant zu sagen nicht bekannt!!
Dann kannst du nähmlich deine Aussage verweigern,
wahrscheinlich wird die Sache eingestellt.
Oder höchstens ein Fartenbuch.
Meldest das Mopet auf Mutti um , is auch das Fahrtenbuch wieder weg!

(alles ohne Gewähr)
 

look4free

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zuerst mal foto schicken lassen (ohne angabe von weiteren gründen oder aussagen zur tat). ist das unscharf oder bescheiden (und das kommt oft vor) gibt man die sache entweder dem anwalt oder zahlt. im punkterahmen immer so vorgehen, bei peanuts nur wenn man den ärger gebrauchen kann :)

zum visier: getönt geht aufhellen immer, aber bei verspiegelt ist der ofen aus :D die technik ist gut, aber zaubern kann sie nicht und wir sind nicht im fernsehen bei csi :lol:
 

Alletklar

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Also kann ich jetzt einfach ohne Anwalt und ohne direkt Widerspruch einzulegen das Foto anfordern?
 

look4free

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ja - muss dir vorgelegt werden. eigentlich auch messprotokoll und der ganze kram (eignung der zeugen/radaranlagenbediener, wann die anlage das letzte mal geeicht wurde usw.)...
 

Alletklar

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Kann ich sowas wie eine Zahlungsaufforderungsfristverlängerung beantragen? weil das mit den zwei Wochen ja sonst doch sehr eng wird...
 

look4free

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sobald man das bild einfordert, ist die frist hinfällig. erst nach deren antwort gilt wieder eine neue frist. hinweis "um neue fristsetzung wird gebeten" reicht aus...
 
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