das heisst du brauchst dir 6 Monate keine Sorgen um Motor&Getriebe machen, egal was passiert und hast die gesetzl. 12 Monate Gewährleistung auf den Rest.
Also an sich kein Problem.
@Bender: du hast schon recht, die eigene Streitlust und die finanzielle Hinterlegung sind mitentscheidend, noch wichtiger ist aber die genaue textl. Formulierung des Vertrages (oder gar nur der verbindl. Bestellung (!)) und da hat der Händler in 95% der Fälle die besseren Karten.
Wenn du dann doch vor Gericht stehst und es auf Messers Schneide ist dann hat der Kunde meistens das bessere Blatt denn Händler werden (auch dank solch toller TV-Shows wie "feilschen, kaufen probefahren - Die Autohändler") oft schonmal als halbe Halsabschneider angesehen.
In Leechs Fall (sorry Leech, nicht böse sein) glaube ich aber würde sich die Waage durch den Wortwahl des Vertrages schon zu des Händlers Gunsten neigen, denn man muss einige Schliche kennen um diversen juristischen Schlupflöchern zu entgehen.
Aber so wie sich die Sache jetzt darstellt würde ich mir keine Sorgen machen, das scheint alles OK zu sein.
Grüße Maik