Frage zur Werksgarantie

Scholzi

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
6
Ort
Bochum
Hallo Zielgruppe!!
icon_wink.gif


muss man nach der 1000er Inspektion alle Inspektionen in den Wartungsintervallen in einer Werkstatt ausführen lassen damit die Werksgarantie erhalten bleibt?

Gruß
 
A

Anonymous

Guest
Um die " Gewährleistung" des Herstellers zu erhalten, sind die Regelservice zu den vorgeschriebenen Intervallen Pflicht !

Naja, liegt natürlich an dem Händler, dass so am Garantieantrag anzukreuzen. Wenn Du aber an einen Vollidioten gerätst(Die nicht gerade selten sind)dann hast Du die A-Karte
 

Streethawk1

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
Hamburg
Moment bitte!

Da hatte ich vor einiger Zeit so eine Frage gestellt und da hiess es in der Antwort: Gewährleistung ist unabhäbhängig von der Einhaltung der Inspektionsintervalle.

Niemand von Euch hatte widersprochen.

Und nun behauptet Chili das Gegenteil.

Ich behaupte gar nichts, würde aber nun gerne wissen was davon die Wahrheit ist.

????????????????????????????

Gruss,

Streethawk
 

Bender

Bekannter User
Reaktionen
0
Punkte
36
Alter
60
Ort
Hamburg
Habe es gerade in der "auto motor und sport" gelesen:

Gewährleistung ist gesetzlich geregelt (BGB, Schuldrecht), Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers. Beides ist unabhängig von einander.

Im Regelfall erstreckt sich die Garantie des Garanteigebers seit der Schuldrechtreform (gilt für alle ab dem 01.01.02 verkauften Produkte) genau auf die gesetzliche Gewährleistung. In den ersten sechs Monaten nach dem Kauf muss der Verkäufer (nicht Hersteller) im Streitfall nachweisen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt. Kann er das nicht, wird nachgebessert, gewandelt, Preißnachlass gewährt oder die Ware zurück genommen und der Kaufpreis (ggf. mit Nutzungsabschlag) erstattet.

Vor der Schuldrechtreform betrug die gesetzliche Gewährleistung sechs Monate und die meisten Hersteller haben eine einjährige Garantie im Gewährleistungsumfang gegeben (bei Suzuki waren es zwei Jahre für straßenzugelassene Motorräder über 125 ccm). Die Beweislast lag damals beim Kunden.

Wer die vorgeschriebenen Wartungsintervalle nicht einhält, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, nicht sachgemäß mit der Maschine umgegangen zu sein. Du kannst ja auch keine Kratzer am Tank reklamieren, wenn du unsachgemäß mit Stahlwolle drüber gegangen bist.

Es kann allerdings davon ausgegangen werden, dass im Zweifelsfall vor Gericht nur die Laufleistung und nicht die verstrichene Zeit zwischen den Inspektionen und Wartungen berücksichtigt wird. Ein Motorrad verdirbt ja nicht durch eine Überwinterung während der das Zeitintervall für die Wartung abläuft.

Ich hoffe, ich habe hier keinen Mist geschrieben. Falls doch, bitte ich um kompetente Verbesserung und Nchsicht.

Gruß...

[ 25. Juni 2002: Beitrag editiert von: Bender ]</p>
 

marco1

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
Pfungstadt
hi streethawk,

ich kann hier nur aus eigner erfahrung sprechen und die heißt wenn man keinen ärger mit garantieansprüchen haben will, sollte man sich unbedingt an die serviceinterwalle die im serviceheft vorgegeben sind halten. dies betrifft den zeitraum der garantie. über diesen zeitraum hinweg kann jeder selbst entscheiden was er tut oder nicht, aber willst du mal etwas auf kulanz haben wird auch nachgeschaut ob du regelmäßig beim service warst.

ciao marco
icon_redface.gif
icon_redface.gif
 
A

Anonymous

Guest
Es ist doch so.
Hab ich einen Händler, der mir wohl gesonnen ist, dann hab ich keine Probleme...oder!
Das Problem ist aber schon da, wenn ich zum Beispiel die ersten beiden Insp. beim Händler X gemacht hab, und jetzt aus welchen Gründen auch immer zu einem neuen Händler fahre. Wir kennen das doch alle...jow, bist 'dem schon genug auf die Nerven gegangen...blablabal...ist doch immer das Selbe.
Für die Händler sind Garantie-Reps alles anedere als Ertragreich. Da wird den Jungs in der Werkstatt nähmlich nur der angesetzte Arbeitslohn erstattet!!! Wenn Suzuki also sagt, die Standrohre vorne benötigen für den Wechsel 140 AW's, dann bekommt der Händler auch nur das Geld. Und die Richtzeiten von Suzuki sind alles andere als großzügig!
So, und jetzt kommt da klein Chilli (nur mal als Beispiel, weil ich hab einen echt tofften Händler), der schon von drei verschiedenen Suzuki-Partnern die Stempel im Heft hat, und bemängelt einen Riss im Cockpit, oder die Tauchrohre, oder ruckelnder Motorlauf, und,und,und!
Da steht der schon hinterm Tresen und kackt sich in seine Buchse, weil da wahrscheinlich kein Geld verdient werden kann!

Lsst die Inspektionen machen, denn wenn wirklich mal was sein sollte, wo Suzuki einen Techniker rausschickt, dann steht Ihr da, den der will das Ding auf jeden Fall sehen! (Und ausserdem sind die Jungs dann wesentlich besser drauf !)
 
Oben