Faktisches Überholverbot, Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit

Icebear666

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Ort
Kempen-Krefeld
Bike
Suzuki GSX S 1000
Farbe
Grau
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit beim Überholvorgang führt nicht automatisch zu Mitschuld an einem Verkehrsunfall. So entschied das OLG Hamm
9 U 149/13. Konkret muss ein Verkehrsteilnehmer, der unter Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überholt, sich im Falle eines Unfalls, nur dann einen Verstoß gegen ein so genanntes "faktisches Überholverbot" vorhalten lassen, wenn sich der Unfall beim Einhalten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht ereignet hätte. Urteil hier
 

Anhänge

  • Oberlandesgericht Hamm, 9 U 149.pdf
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