Fahrverbot / Führerschein abgeben

schaaf

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Mel schrieb:
Bei welchem? Pozilei oder Behörde?

Behörde...
Ich hab 6 Jahre auf der Führerscheinstelle gesessen. Und wenn da die Mitteilung über ein angetretenes Fahrverbot kam, kam die IMMER von einer Bußgeldstelle.
Anders ist's wie gesagt bei Straftaten, die zum Entzug des Führerscheins führen (Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug des Führerscheins: beim Fahrverbot bekommt man den Lappen nach Ablauf der Frist einfach wieder zurück, beim Entzug muss man nen Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins stellen und auch erneut seine Eignung nachweisen, z. B. mit Bescheinigungen von Arzt, Augenarzt und evtl. sogar ner medizinisch-psychologischen Untersuchung).

Aber da ich seit mittlerweile 3 Jahren nix mehr mit Führerscheinen zu tun hab, kann ich natürlich nur von meinen Erfahrungen aus der Vergangenheit berichten. Sollte sich da rechtlich in der Zwischenzeit was getan haben entschuldige ich mich natürlich in verschärfter Form beim Knochensammler... ;) :D
 

Bonecollector

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also ich weiß es aus gegebem anlass.
der eine darf seinen fs demnächst bei der staatsanwaltschaft 2 in münchen abgeben. dem sein fall wurde vor gericht verhandelt. ( 46kmh zu schnell 1 monat fahrverbot)

der andere darf seinen fs auf der polizei abgeben, weil er die tat einfach zugegeben hat. (zu geringer abstand 1 monat fahrverbot)
 

Gargamel

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Ich hab meinen Führerschein damals einfach im Rathaus (wo ich auch Reisepass, Personalausweis, etc. beantragt habe) meiner Heimatstadt abgegeben.
Nach 4 Wochen wieder abgeholt, alles problemlos. Alternativ hätte ich den auch bei der Führerscheinstelle abgeben können, die liegt aber in einer anderen Stadt, zu der ich nur mit dem Auto komme - welch Ironie :D
 

schaaf

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Bonecollector schrieb:
also ich weiß es aus gegebem anlass.
der eine darf seinen fs demnächst bei der staatsanwaltschaft 2 in münchen abgeben. dem sein fall wurde vor gericht verhandelt. ( 46kmh zu schnell 1 monat fahrverbot)

der andere darf seinen fs auf der polizei abgeben, weil er die tat einfach zugegeben hat. (zu geringer abstand 1 monat fahrverbot)

Ok, dann hat sich da ggfs. was getan, bzw. ist's vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich...
Dann nehm' ich natürlich alles zurück und behaupte das Gegenteil... :D
 

GSR69

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schaaf schrieb:
Bonecollector schrieb:
also ich weiß es aus gegebem anlass.
der eine darf seinen fs demnächst bei der staatsanwaltschaft 2 in münchen abgeben. dem sein fall wurde vor gericht verhandelt. ( 46kmh zu schnell 1 monat fahrverbot)

der andere darf seinen fs auf der polizei abgeben, weil er die tat einfach zugegeben hat. (zu geringer abstand 1 monat fahrverbot)

Ok, dann hat sich da ggfs. was getan, bzw. ist's vielleicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich...
Dann nehm' ich natürlich alles zurück und behaupte das Gegenteil... :D

... :respekt: ;) .... :wink:
 

Surfdude

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Also bei meinem Fahrverbot hab ich den Persönlich in Hannover abgegeben und überpünktlich (2 Tage vor Ablauf des Fahrverbots) bei mir zu Hause im heimischen Briefkasten liegen.

kannst also noch Glück haben das er trotzdem pünktlich wieder da ist.
 

Mel

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.... Ist ja schon interessant, wieviele doch ihren Lappen schon mal abgeben mussten...;)
 

Buuuh

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Ja wunderbar, und bevor hier jetzt eine Diskussion darüber entsteht, ob Männer besser als Frauen einparken können, erinnern wir uns bitte nochmal an das Thema und kommen wieder zurück zum geschlechtsunabhängigen "Führerschein abgeben".

Und sollte jemanden das andere Thema trotzdem brennend interessieren, möge er doch bitte einfach einen neuen Thread dazu starten.
 

Magic

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Hi Alpenbiker,

Im Net steht das die POLIZEI seit o1.1o.2o1o keine Führerscheine mehr annehmen darf..
Sie sind nicht mehr zuständig.
Entweder Du schickst ihn per Einschreiben an die Bußgeldstelle, die das Fahrverbot festgesetzt hat oder Du
versuchst es bei der für Dich zuständigen Führerscheinstelle..

Falls man in den letzten 2 Jahren noch kein Fahrverbot bekommen haben, kann man sich, nachden man
zur Abgabe des Führerscheins aufgefordert wurden, damit 4 Monate Zeit lassen - und das Fahrverbot z.B.
in Ihre Urlaubszeit (Biker =Winter :D )verlegen.

Alles HIER nachzulesen..(inkl. aller Abgabestellen)

Bußgeldrechner..

Hey.., Shake Hand`s.. :heul:
gib Ihn ab & um so schneller haste Ihn wieder, in der Regel dauert`s mit Anwalt/Gericht nur noch länger.
Klar das der (Verkehrs-)Anwalt einem gute Karten verspricht, meist aber ausser Mehrkosten nix bringt..
Wobei es sicher auch auf die jeweilige Situation ankommt..

PS: Die Polizei nimmt natürlich einen Führerschein entgegen, wenn man sich beim Fahren unter Alkohol oder Drogen erwischen läßt.
Oder man einen sehr schweren Eingriff in die StVO mit Gefährdung anderer Verkehrsteinlehmer zu Schulden kommen lassen hat.

200809_carnet-de-conducir.jpg
..
smiley_emoticons_bandit.gif
:rofl:

Gruß Doc M. .. :wink:
 

Alpenbiker

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tja, den Ausführungen vom Doc ist ja wohl nichts mehr hinzuzufügen :thumbup:
vielen Dank für die Recherche!

Laut Auskunft vom Anwalt ist der sicherste Weg den FS direkt zur der Behörde zu senden welche das Fahrverbot verhängt hat. Natürlich per Einschreiben und evtl per Express Brief.
Ich werde am Donnerstag vormittag den FS bei der Post abgeben und Aufgrund von Spätschicht anschliessend noch ins Geschäft fahren. Das Fahrverbot ist ja noch nicht wirksam :thinking:
Der Brief bzw Führeschein wird Freitag in amtliche Verwahrung genommen und ich nehme an diesem Tag zusätzlich frei.

So schaut mein Zeitplan aus...
 

Alpenbiker

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gute Frage wieder mal, für mich ist das nur Fahren ohne den Führerschein dabei zu haben(10 Euro Geldbusse),
nicht zu verwechseln mit Fahren ohne Fahrerlaubniss :dontknow:
 

GSR69

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Alpenbiker schrieb:
gute Frage wieder mal, für mich ist das nur Fahren ohne den Führerschein dabei zu haben(10 Euro Geldbusse),
nicht zu verwechseln mit Fahren ohne Fahrerlaubniss :dontknow:

..würde ich jetzt auch so sehen... :dontknow:
 

Alpenbiker

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heute gab es wieder Post aus Karlsruhe. Ich habe erstmal einen Wutanfall bekommen! :fuck:
Mein Führerschein wird seit 17.12. (Sa) verwahrt. Dabei habe ich das Einschreiben am 14.12 (Mi früh!) abgeschickt!
wenn das Einschreiben also ganze 3 Tage gebraucht hat, habe ich umsonst am 15. und 16. 2 Tage Urlaub genommen :sad: welche mir jetzt hintenraus fehlen :devil:

Ich habe eben bei der Post nachgefragt, war ja ein Einschr. mit Rückschein,
laut Post ist die Sendung noch unterwegs, der Rückschein ist auch noch nicht bei mir angekommen. Dafür aber die Bestätigung aus Karlsruhe.
Irgendwie passt hier gar nichts zusammen :thinking:
Ich frage morgen noch mal bei der Post nach,
eventuell gehe ich auch nochmal zum Anwalt .


achja, Expressbrief war nicht möglich da es sich um ein Postfach handelt...
 

GSR69

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...hört sich ja alles Sch...ße an... :thumbdown: ....Post kannst du mittlerweile echt vergessen. Wir bekommen auch nur noch alle zwei Tage die gesammelten Briefe....bin mal gespannt wie das bei dir weiter läuft....Viel Erfolg dabei.. :wink:
 

Alpenbiker

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immerhin gibt es auch eine gute Nachricht, der Führerschein ist immerhin auf der Verwahrstelle angekommen :) ok das ist jetzt Galgenhumor....

was aber echt bekloppt ist, ich habe von Anfang an solche Probleme gesehen (siehe ersten Beitrag) und es gibt keine Möglichkeit den Führerscheinentzug zeitlich genau zu planen.

ich bin aber mal gespannt ob das Einschreiben tatsächlich 3 Tage gebraucht hat oder ob die Behördenwege intern gedauert haben.

Dabei habe ich mir sogar die Mühe gemacht und bin von meinem Wohnort (Bayern) ins benachbarte Baden Württemberg gefahren damit der Postweg nicht noch durch verschiedene Bundesländer aufgehalten wird.
 
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