Fahrprüfung im Schnee

Gaskranker1127

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Mal ne technische Frage an die Rechtsexperten hier.
Ne Bekannte von mir macht gerade den Mopedschein (A beschränkt, bald A2, also momentan 34Ps) und hätte heute eigentlich praktische Prüfung gehabt.
Die wurde aber 2 Stunden vorher vom Prüfer abgesagt, weil dem das Wetter zu heikel war. An sich kein Problem, zum Wochenende solls schön werden, und Freitag wär wieder Prufungstag. Nu muss die Dame aber scheinbar zwei Wochen Meldefrist wie nach einer vergeigten Prüfung abwarten, bis sie wieder antreten darf. Wer weiß wie dann das Wetter ist, und wenns blöd läuft gibts dieses Jahr dann kein Deckel mehr. Wenn sie aber bis Januar die Prüfung nicht bestanden hat muss sie in zwei Jahren nochmal ne Prüfung für die offene Pappe machen (was ein Schwachsinn), und das will bekanntlich kein Mensch.
Weiß einer von Euch von ner rechtlichen Grundlage für die zwei Wochen Frist?
Hab schon Tante Google befragt, die weiß aber nur Mist, der Fahrlehrer gibt sich machtlos (der hat aber eh kein Bock)...
 

TelefonicaMovistar

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Nur wer nächstes Jahr den Mopedlappen neu anfängt muss 2 mal Prüfung machen. Wenn sie nächstes Jahr nur noch dir Prüfung machen muss zum Beispiel gilt das momentane Gesetz.
 

Gaskranker1127

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Hmm, nach allem was ich bisher gelesen hab muss sie bis 19.1. den Führerschein erhalten haben. Wer also z.B. am 20.1. erst 18 wird und am 18.1. die Prüfung besteht fällt trotzdem in die neue Regelung und muss die zweite Prüfung machen.
Lasse mich hier aber gerne eines anderen belehren.
 

ecki945

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Ich denke ne fundierte Aussage bekommst du nur bei einem Fahrlehrer oder auf der Zulassungsstelle.
 

Gaskranker1127

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Mit dem Fahrlehrer hab ich vorhin ne halbe Stunde telefoniert, so ein sturer Bock, ich fürchte, wenn der nicht mit spielt gibts keine Chance...
 

gsxr1000k5lkm

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Auf Nachfrage bei einem Bekannten, der Fahrprüfungen abnimmt, folgende Aussage:

Der Prüfungsteilnehmer, darf durch ein nicht von ihm verursachtes Absagen der Fahrprüfung(hier durch den Prüfer selbst), zu seinem Nachteil behandelt werden. Die Prüfung ist zum nächsten kurzfristig möglichen Termin, unverzüglich durchzuführen. Er darf nicht mit Prüfungsteilnehmern gleichgestellt werden, die ihre Prüfung durch mangelndes Fahrkönnen wiederholen müssen.
 

Totto1

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GSXR 1000 K5, 690 SMC-R und die 1290 Superduke...
Scheint mir so als ob der sture Fahrlehrer noch nen paar Extrafahrstunden rausholen will, oder?
 

cars444

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Da blickt keine Sau mehr durch.
Mein Sohn wird am 21.01.2013 18 Jahre.
Theorie fängt er jetzt an. Auto hat er mit 17 / begleitendes Fahren gemacht.
Praktische Prüfung Motorrad A 1 oder 2 darf er frühestens 1 Monat vor dem 18. Geburtstag machen. Weihnachten und das Wetter im Januar werden da wohl nicht mitspielen.
Der Fahrlehrer, und jetzt kommts, sagt, dass der Antrag zur Prüfung maßgeblich wäre !!! :grubel :drink
Kann ich nicht glauben.
Den Gesetzestext verstehe ich anders.
Aber Interessenshalber, wenn vor dem 19.01.2013 die Prüfung glücken sollte, darf man dann, nach dem 19.01. auch die ersten zwei Jahre 48 PS fahren ???? oder 34 PS.
 

Gaskranker1127

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Ja, die 48Ps gelten auf jeden Fall.
Der Unterschied liegt nur darin, daß nach dem 19.01. nochmal ne Prüfung erforderlich wird.
Was bis zum 19. allerdings passiert sein muss weis eigentlich niemand sicher...
Btw die Bekannte hat am Montag 12.11. Prüfung. Falls das Wetter mit spielt...
 
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