Fahrezeugprüfung gem §19.2 STVZO umbedingt eintragen?

Himbernie

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Hallo zusammen,

ich habe eine Gutachten vom Tüv wg. dem Superbikeumbau. Muss ich damit umbedingt zur Zulassung oder reicht es wenn ich es dabei habe? Habe weder Zeit noch Lust auf Zulassung.

Gruss Bernie
 

gsxr1000k5lkm

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Reicht wenn du es dabei hast, muss nicht mal das Original sein, es reicht eine Kopie. Es steht meistens auch hinten auf dem Prüfbericht, dass die Änderung bei der nächsten Befassung mit den Papieren erfolgen soll...
 

Himbernie

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Na das ging ja zügig. Danke!

Ich denke auch, dass das passt. Immerhin zeige ich ja guten Willen.
Dann werde ich sie mal kopieren.


Vg Bernie
 

GX-10

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Soweit ich das noch in Erinnerung habe von meinem Superbike Umbau, steht auf der Rückseite des TÜV Berichts, das die Eintragung in den KFZ Schein sofort erfolgen muss, da der TÜV Bericht allein keine Gültigkeit hat.....

Ich würde es Eintragen lassen....
 

motorrad_marcus

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Ich habe auf meiner gerade nen SBK-Lenkerumbau gemacht. Ohne TÜV geht nichts. Gleich eintragen lassen.
 

speed7

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:computer

Hallo...stimmt...es geht ja auch um den ordnungsgemäßen Ein/Umbau! Steht auch bei mir geschrieben!
 

BT012SS†

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Und ihr lest alle falsch.

Er war schon beim TÜV und hat die Eintragung...................muß er jetzt...........noch.......?????????

Nochmal lesen bitte :cool3
 

GX-10

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BT012SS schrieb:
Und ihr lest alle falsch.

Er war schon beim TÜV und hat die Eintragung...................muß er jetzt...........noch.......?????????

Nochmal lesen bitte :cool3


Also ich interpretiere aus seinem ersten posting, das er beim TÜV war und sich den Superbike Umbau hat abnehmen lassen, er hat nun den TÜV Bericht, hat aber keinen Bock auf die Zulassungsstelle zu gehen und sich den Umbau in den Fahrzeugschein eintragen zu lassen......??????

Vieleicht liegt es ja auch am Fieber was ich gerade habe und schweife gedanklich zu weit aus... :schlaf2
 

gsxr1000k5lkm

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motorrad_marcus schrieb:
Ich habe auf meiner gerade nen SBK-Lenkerumbau gemacht. Ohne TÜV geht nichts. Gleich eintragen lassen.

Er war doch schon beim TÜV und hat es abnehmen lassen, es ging hier um die Berichtigung der Fahrzeugpapiere.


GX-10 schrieb:
Soweit ich das noch in Erinnerung habe von meinem Superbike Umbau, steht auf der Rückseite des TÜV Berichts, das die Eintragung in den KFZ Schein sofort erfolgen muss, da der TÜV Bericht allein keine Gültigkeit hat.....

Ich würde es Eintragen lassen....


O-Ton TÜVBericht zur Änderungsabnahme:

Ist im Änderungsnachweis eine unverzügliche Berichtigung der Fahrzeugpapiere gefordert, so ist die zuständige Zulassungsbehörde umgehend aufzusuchen und die Fahrzeugpapiere unter Vorlage des Änderungsnachweises berichtigen zu lassen.
Ist eine Berichtigung erst bei nächster Gelegenheit erforderlich, sind die Fahrzeugpapiere bei nächster Befassung der Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren unter Vorlage des Änderungsnachweises berichtigen zu lassen. Bis dahin ist der Änderungsnachweis ständig mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen.



Außer bei einer Vollabnahme ist kein sofortige Berichtigung der Fahrzeugpapiere notwendig.
 

GX-10

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Der O-Ton TÜV zur Eintragung ist korrekt, allerdings wird ja im Änderungsnachweis / Begutachtung vom TÜV, darauf hingewiesen wenn die Änderung durch die zuständige Zulassungsstelle eingetragen werden müssen,

d.h. steht in seinem Gutachten die Aufforderung zur Eintragung bei Zulassungstelle drin muss er es sofort eintragen lassen, da er sonst keine Betriebserlaubnis hat.

O-Ton aus meiner Begutachtung §19 (2) 21 StVZO

Bitte lassen Sie sofort durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen.
 

motorrad_marcus

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GX-10 schrieb:
Der O-Ton TÜV zur Eintragung ist korrekt, allerdings wird ja im Änderungsnachweis / Begutachtung vom TÜV, darauf hingewiesen wenn die Änderung durch die zuständige Zulassungsstelle eingetragen werden müssen,

d.h. steht in seinem Gutachten die Aufforderung zur Eintragung bei Zulassungstelle drin muss er es sofort eintragen lassen, da er sonst keine Betriebserlaubnis hat.

O-Ton aus meiner Begutachtung §19 (2) 21 StVZO

Bitte lassen Sie sofort durch die zuständige Zulassungsstelle die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erteilen.


So isses :cool3
 

BT012SS†

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GX-10 schrieb:
BT012SS schrieb:
Vieleicht liegt es ja auch am Fieber was ich gerade habe und schweife gedanklich zu weit aus... :schlaf2
Nö, liegt nicht am Fieber sondern an mir.
Ich hätte schreiben sollen wen ich meine, nämlich meine zwei Vorposter.
Die beiden waren gedanklich noch vor dem TÜV-Besuch.
 

Lippe GSXR

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Habe bei meiner Kawa ca. 5 TÜV Eintragungen und beim PKW 4 und keine davon ist
in die Papiere eingetragen. Kopien sind unter der Sitzbank bzw. im Handschuhfach verstaut.
Bei keiner Kontrolle, auch nicht beim TÜV, hat das irgendjemanden interessiert.
Vorteil, bei Rückrüstung z.B. wegen Verkauf, braucht nichts mehr in den Papieren geändert werden, ist jedoch alles
in die Papiere eingetragen, muss es auch wieder ausgetragen werden, z.B. beim Fahrwerk und ähnlichen
Teilen.
 
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