Servus Lutze, nur weil auf der Renne "sämtliche Regeln des öffentlichen Straßenverkehrs entfallen" (was so auch ned ganz richtig ist), erlischt nicht der KFZ- oder Unfallversicherungsschutz. Demzufolge müsste bei einem (KFZ)-Unfall auf einem Privatparkplatz die gegnerische (KFZ)-Haftpflichtversicherung bzw. bei einem Kaskoschaden die eigene KFZ-/Unfallversicherung nicht zahlen?
Nix für ungut, aber das ist schlichtweg falsch. [-X
Der von Dir erwähnte Haftungsverzicht bezieht sich auf Ansprüche gegen den Veranstalter etc. und die Teilnehmer untereinander - nicht jedoch gegen Deine eigene private Haftpflicht-/Kasko-/Unfall- etc. versicherung! Hiermal ein Auszug aus einem Standard-Haftungsverzicht (in diesem Fall der von Speer-Racing) mit den entscheidenden Passagen:
-Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden,
die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die
Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und
andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschließlich deren
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
-Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter
der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im
Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen.
In KFZ- etc. Versicherungsbedingungen müssen neben Art und Umfang des Versicherungsschutzes auch nicht versicherte Risiken ausdrücklich benannt sein, und zu Fahrtrainings gibt es - am aktuellen Beispiel einer Unfallversicherung - folgende Aussage:
Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustossen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeugs an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt.
Im Klartext: Wenn das Fahrtraining einschließlich Übungsfahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit dient, ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Für die von Speer, Hafeneger etc. angebotenen Fahrtrainings - ob mit oder ohne Zeitmessung - besteht also nur dann kein Versicherungsschutz, wenn das Ziel eine Höchstgeschwindigkeit oder wie es so schön heißt die "schnellste Zeit" ist. Dies trifft aber eben nur auf die Rennveranstaltungen und dazugehörige Qualifikationen wie z.B. auf den Speer-Racing-Cup zu.
Ich verstehe natürlich, was Du meinst: Klar fühlt sich bei den Trainings der mit der schnellsten Zeit am Ende des Tages als :erster und natürlich fährt jeder Teilnehmer mit mehr oder weniger Ehrgeiz - aber versicherungstechnisch stellt dieser Pseudo-"Wer hat den Längsten bzw. die dicksten Eier" nunmal keinen Höchstgeschwindigkeits-Wettbewerb dar, außer der Veranstalter deklariert dies ausdrücklich als solches.
Wenn Du Dir mal die Internetseiten diverser Anbieter anschaust, wirst Du feststellen, dass die Trainings auf der Renne mit Spaß und Sicherheit beworben werden - die "echte" Racer-Fraktion, also Teilnehmer an Rennveranstaltungen, ist immer ein gesonderter Teil.
Tatsache ist auch - und des kann ich auf Wunsch gerne belegen - dass die Unfallversicherungen, die Du beim Veranstalter für ein Fahrtraining (Nicht Rennen oder Quali dazu!) abschließen kannst, hinsichtlich Versicherungsumfang zum Thema Motorsportveranstaltung bedingungstechnisch i.d.R. absolut identisch wie bei einer privaten Unfallversicherung sind. Für die Rennteilnahme gibt es nochmal eigene Unfallversicherungen und die sind nicht für so nen vergleichsweise kleinen Beitrag zu haben.
Wie gesagt, hab ja selber schon nen Unfall auf der Renne im Rahmen eines "normalen" Trainings gehabt, ohne dass auch nur eine der Versicherungen rumgezickt hat, denn dafür gibt es seitens der Versicherer keinerlei Ansatzpunkte. Was ein Streitpunkt sein kann, ist die Höhe des Invaliditätsgrades nach einem Unfall, aber das ist widerum etwas völlig anderes...
Sorry 4 being such a Klugscheißer, aber wie Du sicher merkst, ist mir des Thema echt wichtig und da ich nunmal vom Fach bin möcht ich keine Halbwahrheiten stehen lassen...
@rufer: Meine Aussagen beziehen sich ausschließlich auf deutsches Versicherungsrecht, thx für die Info! In der Schweiz kann es natürlich völlig anders ausschauen. Entscheidend ist ja, welches Versicherungsrecht im Schadenfall Anwendung findet, und wenn Du bei nem deutschen Versicherer versichert bist, gilt deutsches Recht :german
@Mod: Mir fällt grad ein, dass wir diese Versicherungs-Diskussion evtl. auch in nen gesonderten Thread verschieben könnten... Ggf. schonmal big THX dafür!