Diskussion über Dashcams in Autos. Auswirkung auf Biker?

LuckyJack

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Hi,

aktuell beginnt ja ein Diskussion ob Dashcams zulässig sind.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/...urteile-zu-den-kameras-in-autos-a-985717.html

Das betrifft doch auch uns Biker mit z.B. GoPros....:thinking::dontknow:

Vor allem:

Das Verwaltungsgericht in Ansbach teilte die Bedenken der Datenschützer und erklärte den Einsatz sogenannter Dashcams unter bestimmten Bedingungen für unzulässig: So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten - etwa derPolizei - zu übermitteln. Dies sei nach dem Bundesdatenschutzgesetz nicht zulässig.

Aber genau das wird doch oft gemacht. Müssen wir da nun vorsichtiger werden? :confused:

Gruß LuckyJack
 

AcidVoid

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Wir Österreicher dürfens auch nicht, wäre nur fair :p

Ist nur ne Frage der Zeit bis überall in der Städten CCTV Cams hängen, aber hauptsache wir dürfen unsere Ausfahrten nicht filmen...
 

KingpimpZ

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Das wäre ein großer Schritt zurück in die Steinzeit. Die Steigerung davon ist: wir dürfen keine Fotos in der Öffentlichkeit machen.
In jeder deutschen Großstädt wirst du gefilmt auch ohne es zu wissen...
Selbst in Russland darf man Filmen...in RUSSLAND!
 
G

Gelöschtes Mitglied 4315

Guest
Also ich kann dazu sagen das ich mich darüber mit einem Freund (Der Polizist ist) unterhalten habe. Er selbst benutzt eine Dashcam in seinem Privaten KFZ. Er meinte auch das es definitiv zulässig ist damit Videos zu machen. Nur dürfe man Sie nicht der Öffentlichkeit z.b.Youtube und co, ohne Grund und einverständnis der aufgenommen Personen etc verbreiten und hochladen (ist natürlich total sinnfrei denn wer kann schon jeden befragen den er bei tempo 50-60 Filmt.

Nichts desto Trotz sind Dashcams gerade bei Versicherungsfällen auch hier in Deutschland ein immer häufiger genutztes Mittel um z.b. fehlende zweite Personenaussagen zu untermalen.

Wenn ihr also eine Ausfahrt macht und dort unweigerlich Personen/KFZ/Krads aufnehmt wo die Gesichter bzw. Kennzeichen zu sehen sind, ist man gut beraten das für sich zu behalten oder aber die Personen/KFZ/Krads mindestens im Gesicht/Nummernschild unkenntlich zu machen.

"doch ob die Aufnahmen zum Beispiel in einem Unfallprozess als Beweismittel zugelassen werden, darüber kann das jeweilige Gericht von Fall zu Fall entscheiden"
Ja und genau so ist es auch. Es wird sich aber kein Richter in Deutschland dagegen stellen, sich das Video anzuschauen, wenn denn eins Vorliegt. So sagte es mir auch mein Freund. Also keine Angst die Videos von Ausfahrten aufzunehmen! ;)
 
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David1

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ich denke wenn wir ne aktion cam haben ist das auch eine auslegungs sache,
wollen ja nicht vorsetztlich menschen filmen eher die landschaft oder die strecken.
Und der privat gebrauch ist es sicherlich auch oky
 

LuckyJack

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Ich denke der private Gebrauch ist kein Problem, solange man es nicht bei Youtube oder Facebook hochläd. Und selbst wenn man es hochläd, muss es erst jemand Anzeigen. Wer aber weiß, dass er gefilmt wurde und findet auch noch das entsprechende Video (auf Youtube oder Facebook) um es anzuzeigen? Das einzige Problem, dass ich sehe sind wieder diese speziellen Anwälte die Youtube dann auf der Suche nach Videos durchforsten, um zufällig gefilmte Personen ausfindig zu machen (z.B.: via Kennzeichen) und diese dann überreden eine Anzeige zu erstatten um an ein Mandat zu kommen
 

Mirko_Eckers

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Solange die kennzeichen unkenntlich gemacht sind und eventuelle zu erkennende Gesichter bzw alles was den Datenschutz tangiert ist das doch alles kein Problem.

Vom mobilen Endgerät gesendet
 

sunc93

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also in Österreich ist es ja verboten ...
aber da geht es um die dauerhafte verkehrsüberwachung ...
für biker kein Thema ...
schließlich filmen wir ja nur gerade diesen kurzen abschnitt weil der besonders toll
oder was auch immer ist ...
in Deutschland wird es auch nicht anders kommen ...
und im Moment ist es doch sehr einfach
Kennzeichen und Gesichter verpixeln/ unkenntlich machen und schon kann
ich das auch alles hochladen
 

sunc93

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Ja
Hatte mich da mal mit beschäftigt und es ist tatsächlich so das viel falsch/undeutlich geschrieben/berichtet wird

Es geht aber ausdrücklich um dauerhafte Aufnahmen die nicht gestattet sind
Ich meine dir verbietet ja auch keiner im Urlaub Videos zu drehen bloß weil andere Leute auf den Videos landen könnten

Es gab aber ein paar Aussagen/ Artikeln von Polizisten die dort sagten

Gelegentliche Motorrad aufnahmen kein Problem und Ansicht haben wir auf den ganzen misst gar keine Lust [emoji1]

Ich würde falls ich in einer Kontrolle mal darauf angesprochen werde sagen das ich nur gerade die paar Kurven oder den Pass gefilmt habe für ein privates Video
Da sollte rechtlich eig keiner was machen können
Aber am besten liest du mal selber nach ...
Denn wie immer gilt
Ich gebe hier nur meine Meinung wieder und nichts rechtsverbindliches

Ich glaube irgend eine größere motorradzeitschrift hatte sich damit beschäftigt
Alles über Google zu finden

Gruß Chris
 

Wallow

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du meinst also dass wir auch in Österreich mit Gopro unsere Ausfahrten ohne folgen zu befürchten filmen dürfen?

In diesem Artikel: http://oe1.orf.at/artikel/338696 kann ich das nicht so rauslesen.

Der Artikel ist auch auf mediale Präsenz ausgelegt und nicht auf fundiertem juristischen Hintergrundwissen.
Tatsächlich bezieht sich die Diskussion auf fest installierte Dashcams nicht jedoch auf GoPros ua auf unseren Bikes.
Also ruhig Blut ;-)
 

Buuuh

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Funktionieren die genannten Dashcams nicht so, dass die nur z.b. die letzten 30s speichern und bei einem Unfall, was über Beschleunigungssensoren erkannt wird, oder per Tastendruck (bei einem leichten Unfall) die Aufnahme stoppen, so dass die letzten 30s nicht wieder überschrieben werden? Da kann man wohl kaum von permanenter Überwachung reden, es sind ja immer nur die letzten 30s verfügbar.
 

sunc93

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Also die die ich kenne Filmen dauerhaft und als Option überspielen sie einfach immer nur das älteste wenn die Kamera voll ist


Soll ja alles filmen
Also auch wenn andere nen Unfall haben

Siehe die Videos aus Russland
 

Buuuh

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Klar, sie filmen ja dauerhaft, die brauchen (und haben) aber afaik keinen Speicher für 20 Minuten Video, sondern nur einen für 30s, 1min, 5min. Wenn man einen fremden Unfall filmt, kann man genauso aufs Knöpfchen drücken und hat die Szene damit im Kasten ohne dass sie wieder überschrieben wird. Mehr braucht man nicht.
Wenn man in so Dinger dann allerdings 128GB Speicher einbaut, so dass man permanent die kompletten Aufnahmen der letzten 48 Stunden (nicht 2 Tage, sondern die letzten 48h FAHRZEIT) gespeichert hat, finde ich das auch langsam bedenklich. Das wäre dann aber irgendwie auch keine Dashcam mehr, sondern irgendwie halt schon eine richtige Cam.
 

Magic

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HIER aktuell ein Urteil, da hatte ein PKW-Fahrer (Jurist aus Mittelfranken, wie soll`s ander`s sein..:D)
"22".andere Autofahrer & deren vermeintliche Verkehrsverstöße angezeigt, seine Anschuldigungen untermauerte
Er eben mit seiner Dashcam...

Dies wurde Ihm jetzt aus Datenschutzgründen untersagt..
Gegen das Verbot hatte er geklagt...

Urteil: Das Amtsgericht Ansbach entschied gestern, daß es nicht zuläßig sei, solche Aufnahmen der Polizei
zu übergeben "oder im Internet hochzuladen"..

Das Gericht erinnerte daran, dass das Bundesdatenschutzgesetz „heimliche Aufnahmen unbeteiligter Dritter
grundsätzlich nicht zulässt und solche Aufnahmen einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht auf
informationelle Selbstbestimmung der von den Filmaufnahmen betroffenen Personen darstellen“.

Gegen das drehn & veröffentlichen der Video`s sei, "wenn ALLE Betroffenen damit einverstanden sind,
allerdings nicht`s einzuwenden"...
(was aber heißt, man müßte von Jeder einzelnen gefilmten Person, Kfz, Häusern?, ne Erlaubnis einzuholen,
was praktisch eigtl. unmöglich ist..) :sick:
 

Buuuh

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(was aber heißt, man müßte von Jeder einzelnen gefilmten Person, Kfz, Häusern?, ne Erlaubnis einzuholen,
was praktisch eigtl. unmöglich ist..) :sick:
Nein, das Urteil geht konform mit der bekannten Rechtssprechung zur Aufnahme von Fotos oder Videos in der Öffentlichkeit. Auf öffentlichem Raum darf man Fotos und Videos machen, auch wenn andere Menschen darauf zu sehen sind, solange diese Menschen nicht Hauptgegenstand des Fotos sind. Sprich du darfst den Eifelturm fotografieren, auch wenn da Leute drauf sind. Du darfst diese Bild auch auf deiner Facebookseite im Album Urlaubsfotos öffentlich machen und du brauchst dazu keinerlei Einverständnis der auf dem Bild sichtbaren Personen. Anders sieht es aus, wenn du ein Protraitfoto deiner Freundin machst, wo der Eifelturm im Hintergrund steht. Da ist der Eifelturm nur nebensache und deine Freundin als Person Hauptgegenstand des Fotos, da muss deine Freundin ihr Einverständnis geben.

Wenn du jetzt eine Strecke filmst, willst du ja die Strecke zeigen oder deinen Fahrstil oder sonstwas, aber das Video wurde nicht dazu aufgenommen, anderen irgendwelche Schandtaten nachzuweisen. Wenn da jetzt (zufällig) ein Vergehen drauf ist und du dann auch noch Anzeige erstattest, stellst du den Gegenstand der Aufnahme selbst auf den Kopf und machst genau das daraus, was du ja genau nicht darfst.

Also ich finde das Urteil durchaus nachvollziehbar und richtig. Es verbietet Aufnahmen nicht grundsätzlich, aber es verhindert, dass sich jeder selbst zum Hilfssheriff befördern kann.
 
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