nachdem sich technisch aber nichts geändert hat bei der GSX-S sollte das den Tüv Mann nicht abschrecken :eusa-shifty:
Naja, folgende Mail meiner Werkstatt bekommen:
Hallo Herr Meier,
ich habe nun noch einmal auf der Continental Seite geschaut und dort Ihr
Motorrad gefunden. Anbei das PDF. Die Reifenfreigabe gilt nur für den,
der auch im Fahrzeugschein eingetragen ist. Zusätzlich habe ich bereits
die Eintragungsfähigkeit prüfen lassen und leider ist die von Ihnen
gewünschte Reifengröße nicht zulässig. Dafür muss eine Vollabnahme durch
den TÜV erfolgen. Diese können wir hier durchführen allerdings kann ich
nicht gewährleisten, dass sie positiv ausgeht, da Dinge wie Schleifen an
der Karrosserie oder beispielsweise Abstände zu den Bremsbacken etc
einzeln geprüft werden müssen. Da habe ich dann hier leider keinen
Einfluss drauf.