Der TÜV, ein paar Informationen zum Thema "Was darf man"

Wolle

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Sehr interessant: Frage hierzu, obwohl ich das Kennzeichen nicht zu ,, flach " montiert habe, strahlt die Kennzeichenleuchte relativ hell nach hinten, könnte ich da beim TÜV oder den Blauen/Grünen Ärger bekommen?
 

BT012SS†

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Könntest du, ja.
 

Wolle

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Admin, was denkst du darüber, siehe zum Thema Kennzeichenleuchte meine beiden Fotos.
 

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BT012SS†

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Ich kann denken was ich will :)
Wenn du auf gleicher Höhe von der Lampe nicht geblendet wirst sehe ich da kein Problem.
Aber wie gesagt, "Ich und denken" :D
 

Wolle

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Na ja, dachte ich frag da halt mal, hatte deine Hinweise von TÜV und Dekra gelesen, dort steht es muss eine KZeichenleuchte sein, logisch.
Ich warte ab, entweder meckert die Rennleitung oder der 1. TÜV.
Hab dank. ;)
 

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Neigung des Kennzeichens:
- Oberkante max. 30° nach vorne
- Unterkante max. 15° nach vorne

...hatten wir doch schon ;)
 

Wolle

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Ja Leutz, ich hatte mich beim Umbau meiner 600er Bandit vor Jahren mit den ganzen Vorschriften auseinandergesetzt.
Muss das Kennzeichen sicher noch etwas nach unten nehmen, aber vielleicht reicht dass schon, damit die Leuchte nicht mehr so stark nach hinten "ballert"
 
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