Ausländisches Bike

Tassihaya

Neu an Board
Reaktionen
0
Punkte
1
Ort
Raunheim
Hallo zusammen!
Kann mir bitte jemand sagen, ob es probleme gibt, wenn ich als deutscher Staatsbürger über einen längeren Zeitraum, ein ausländisches Fahrzeug fahre.
icon_biggrin.gif


LG - Tassilo
 

Dr. Frank

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
41748 Viersen ( bei Mönchengladbach )
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich habe vor einigen Jahren einen Artikel in der Autobild gelesen, wo ein Freund einer Schweizerin deren Auto in Deutschland gefahren ist und ziemlich derbe verknackt worden ist, weil er nicht der Halter des Ausländischen KFZ war- ist bei Moppeds genau so !

Also frag doch anonym z.B. bei einer Polizeidienststelle ausserhalb deines Wohnortes mal nach !

Ist bestimmt billiger als das was der Arme Kerl an Gerichtskosten hatte - oder falls Du im ADAC bist ( oder einen kennst der drin ist und mit dir dahingeht ) hast Du Pro Jahr eine KOSTENLOSE RECHTSBERATUNG bei einem Verkehrsspezialisten Anwalt frei !

Wenn´s hilft: CUlater
icon_wink.gif
Dr. Frank
 
A

Anonymous

Guest
Hi!

Das Problem, was hier angesprochen wurde, hatte ein Kollege von mir vor ein paar Jahren auch. Die Polizei kuemmert's nicht, wenn man als Deutscher in Dtl. ein auslaendisches KFZ faehrt. Es ist der ZOLL, der damit ein Problem hat, sprich das Finanzamt. Allerdings ist das schon ein paar her. Ich weiss nicht, wie es aktuell in der EU gehandhabt wird.
(Ubrigens ist mein Kollege in eine Polizeikontrolle gekommen, wo man ihn verwarnte und ihm das mit dem Finanzamt erklaerte. Der Wagen gehoerte seiner Freundin, eine Hollanderin)

Hier in Aachen (Dreilaendereck: nach NL 2km, nach B 5km) gibt es haeufiger dieses Problem.
Noch was: Die Hollaender sind ziemlich scharf auf Deutsche, die in Holland wohnen und ihr Auto noch in Dtl. angemeldet haben. Die fahren sogar Wohnsiedlungen ab und notieren sich, wenn haeufiger ein dt. Auto vor der Tuer steht. Dann wird auch schon mal morgens das Auto verfolgt und bei Grenzuebertritt gibt es eine Kontrolle mit saftigem Zoll-Steuer-Bussgeld.
/HAS
 

rookie

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Ort
munich/bavaria
@ has

es gibt aber innerhalb der EU keine zölle mehr!
wie kann das angehen? entweder ist das, was du schreibst schon sehr lange her oder es kann nicht stimmen...

auch mit der mehrwertsteuer ist das ganze heutzutage so geregelt, dass es weder vor- noch nachteile für einen deutschen, der mit einem holländischen fahrzeug fährt oder auch umgekehrt gibt.
es sei denn, die höhe der kfz-steuer - aber ob die sätze in der eu im pkw-bereich dermassen abweichend sind, dass sich soetwas lohnen würde, mag ich nicht glauben.

[ 08. September 2002: Beitrag editiert von: rookie ]</p>
 

Hendrik2

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
6
Alter
46
Ort
Groß-Gerau
MOIN,
ein freund von mir ist Holländer, und hat längere zeit in Deuschland gewohnt.
Möchte man als Holländer ein KFZ, von außerhalb des Landes impotieren bzw. kaufen, müssen die ich glaube 10-15% auf den Neupreis des Autos an Importsteuer bezahlen (Nagelt mich nicht auf den genauen Wert fest, wenn es euch genau interessiert muß ich halt nochmal nachfragen)Sowas lohnt sich natürlich nicht wirklich! Wenn ich jetzt natürlich die möglichkeit habe wie bei meinem Freund, ein deutsches Firmenauto besitzen zu wollen hat man in Holland pech gehabt. Die haben uns zwei mal in dem Auto, auf der Autobahn auffahrt angehalten, und uns den Sachverhalt erklärt. Man darf so der Polizist, als Holländer, im eigenem Land kein KFz mit "Ausländischer" zulassung bewegen. Wiederspricht zwar dem europäischen gesetz, aber mein Freund hatte auch hier in Deutschland Probleme mit der Polizei, weil er einen deutschen Wohnsitz und ein auf wiesbaden zugelassenes Auto hatte, aber einen holländischen Führerschein. Es ist noch nicht alles so Europa wie es sein sollte.
Gruß Hendrik
 

Tassihaya

Neu an Board
Reaktionen
0
Punkte
1
Ort
Raunheim
Hi @all!
Das Anmelden auf's Ausland (z.Bsp. Belgien / Luxembourg) hat mehrere Vortiele.
Zum einen ist dort die Kfz-Steuer geringer (was allerdings nicht so als primär zu betrachten ist). Viel interessanter ist, der dort nicht vorhandene TÜV (oder zumindest nicht so wie in good old germany). Wenn Du dort Umbauten an Deinem Bike machst, hast Du dann nicht das problem des Eintragens. Das geht mir nähmlich so ziehmlich auf den Zeiger.
Baut man z:Bsp. Xenon in die Kiste ein, haste ein Problem - bauste dann noch 'ne Racing-Anlage dran, erst recht!
Und das zunehmende Melken über die Steuer ist die Oberfrechheit!

Gruß - Tassi
 
A

Anonymous

Guest
gude mädels,

@Tassihaya

in der EG gelten so in etwa die gleichen bestimmungen wie in deutschland. in unseren nachbarstaaten halten sich viele jungs nur genauso wenig dran wie hier! wenn du mit'm illegal veränderten mopped, was in luxemburg oder sonstwo angemeldet ist, einen stunt baust, bist du genauso reif wie hier. du darfst genauso die versicherung auf knien anflehen den schaden zu regulieren wie bei uns.

mfg ironassi
 

Tassihaya

Neu an Board
Reaktionen
0
Punkte
1
Ort
Raunheim
@ ironassi!

Danke - das habe ich auch nicht vor!
Ich finde nur das die Bürokratie hier etwas zu extrem ist. Klar, daß bei tiefgreifenden techn. Veränderungen das Moped ohne Schutz ist - die habe ich aber auch nicht vor.
Kann mir zum Beipiel kaum vorstellen, daß bei ordentlichen Einbau von Xenon-Licht es dadurch zu einem Unfall kommt. Ganz im Gegenteil - Du wird viel eher von Anderen Verkehrsteilnehmern gesehen, weil immer mehr Dosenfahrer am Tage auch mit Licht fahren und da fällt das bläulichere Licht eben mehr auf. Und das bekommst Du beim TÜV nicht geregelt, da Du weder Scheinwerfer-Reinigungs-Anlage (ist auch nicht zu empfehlen - da Munddusche!) - noch Leuchtweitenregulierung dran sind. Gut an der Regulierung bin schon am Bauen - hat ja auch seine Vorteile, wenn Du nachts bremsen tust und das Abblendlicht nicht auf der Straße verschwindet.
Ich finde einfach diese Paragraphen-Reiterei zu extrem!

Tassilo
 

Matte

Bekannter User
Reaktionen
0
Punkte
36
Alter
56
Ort
Darmstadt
Hallo Tassi,
es ist definitiv Steuerhinterziehung nach dem Motto: Dort wo der Gegenstand überwiegend >180 Tage im Jahr genutzt wird, muß er versteuert werden. Ich hatte ähnliches vor einem Jahr vor und habe es verworfen.

Nachzulesen im Buch: Nie mehr Strafe zahlen

Jetzt weißt Du auch, warum ich das vor hatte
icon_smile.gif


Matte
 
Oben