Master hat eine neue Ressource erstellt:
Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) - Autor: Goliath
Weitere Informationen zu dieser Ressource...
Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) - Autor: Goliath
Krafträder, die nach dem 1. Januar 1989 erstmals zugelassen wurden, müssen seit April 2006 alle zwei Jahre zur AUK, die wiederum seit Januar 2010 Teil der Hauptuntersuchung ist. Der Gesetzgeber schreibt als Maximum für den CO-Ausstoß (Kohlenmonoxid) bei Krafträdern ohne Katalysator 4,5 Volumen-Prozent und bei Modellen mit geregeltem Katalysator 0,3 Volumen-Prozent vor. Allerdings können die Fahrzeughersteller EIGENE GRENZWERTE festlegen. Motorräder, die technisch in Ordnung sind, sollten keine...
Weitere Informationen zu dieser Ressource...