ABE trotz E-Nr.? Der Polizist hat gemeckert...

Yxzerro

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Moin zusammen. Heute rolle ich so locker ums Eck, da hält eine hässliche GS800 in Marineblau an der Ampel neben mir und der Uniformierte fordert mich auf, nach der Ampel anzuhalten. Und los geht's. Der Auspuff sei zu laut! Ne, der ist Serie, sach ich. Aber an der Maschine sei viel verbastelt, der Lenker z.B. Das sei schließlich ein japanisches Motorrad, da kann der "Made in England" Lenker nicht original sein. Nachdem wir das geklärt haben, wird er fuchtig. Nun will er die ABE oder Eintragung für den Heckumbau sehen. Ich hab den Highsider Kennzeichenhalter und LED Blinker dran. Die Blinker natürlich mit E-Nummer. Leider kann ich dem netten, mich permanet duzenden, Onkel nicht mit dem gewünschten dienen. Großzügig gibt er mir einen Kontrollbericht, ich hätte noch Glück gehabt, dass ihm ne Lautstärke Messung zu aufwendig sei, und ich soll bis morgen die ABE für den Heckumbau vorweisen. Nach Rücksprache mit meinem Händler habe ich erst mal einen Brief an den blauen Onkel mit einer Stellungnahme geschrieben. Nun aber meine Frage in die Runde: Muss ich trotz der E Nummern noch ne ABE besorgen und die mitführen oder gar die LED Blinker in den FzgSchein eintragen lassen? Und wenn nein, wo steht das? Ich konnte da nix richtiges im Netz finden.
 

Yxzerro

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Ging mir genauso. Die pdf's hatte ich schon im Forum gefunden. Aber die Grundsätzliche Frage klärt das nicht. Hat mein Händler recht und ich brauche nichts davon einzutragen oder nachzuweisen, weil da überall die E-Nr draufsteht, oder der Blaue. Der Händler meinte auch, dass der nette Herr die Pflicht hätte, bei Zweifel die E-Nr abzulesen und sie durch sein System prüfen bzw. Nachschlagen zu lassen.
 

Vukage

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Ging mir genauso. Die pdf's hatte ich schon im Forum gefunden. Aber die Grundsätzliche Frage klärt das nicht. Hat mein Händler recht und ich brauche nichts davon einzutragen oder nachzuweisen, weil da überall die E-Nr draufsteht, oder der Blaue. Der Händler meinte auch, dass der nette Herr die Pflicht hätte, bei Zweifel die E-Nr abzulesen und sie durch sein System prüfen bzw. Nachschlagen zu lassen.
Ich sehe das genauso wie auch dein Händler. Hab es auch nie anders gehandhabt und auch nie Probleme dabei bekommen. Aber ich wüsste es auch gerne mit Sicherheit...
 

BT012SS†

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Es ist so wie dein Händler sagt und in den beiden PDF´s zu lesen ist.
Ein Blinker braucht die genannten E-Nummern. um erlaubt zu sein, mehr nicht.
Für Beleuchtungseinrichtungen gibt es keine ABE, der Kollege von der Streife hat einfach keine Ahnung.
 

Yxzerro

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Und ich muss die also auch nicht im Schein eintragen?! Dann hoffe ich mal, der Kollege spielt nicht die gekränkte BMW und das ganze gibt nen Rattenschwanz. Morgen will er sich melden, sagte seine Kollegin auf der Dienststelle.
 

Nobody

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Das ist wie bei einer nachträglichen Eingebauten AHK beim Auto , nur noch die E-Nummer und keine ABE oder Eintragung.
Das blaue Männschen ist schlecht belesen.
 

Yxzerro

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Naja, kann sein. Das begann auch etwas unglücklich. Erst seh ich im Gegenverkehr nur einen anderen Moppedfahrer und nehm die Hand kurz hoch zum Gruß. Dann erkenne ich aber die Herkunft des Eidgenossen und zucke zurück. Hab ihm den Gruß also verweigert. Falls er das irgendwie mitbekommen hat, da hab ich mich wohl verdächtig gemacht. Kurz darauf dreht er um und will meinen Auspuff sehen. Vielleicht hätte ich konsequent grüßen sollen. Er hat mich ja bei der Kontrolle auch konsequent geduzt. War ja auch ca. 10 Jahre älter. Da darf man das wohl.
 

Vukage

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Naja, kann sein. Das begann auch etwas unglücklich. Erst seh ich im Gegenverkehr nur einen anderen Moppedfahrer und nehm die Hand kurz hoch zum Gruß. Dann erkenne ich aber die Herkunft des Eidgenossen und zucke zurück. Hab ihm den Gruß also verweigert. Falls er das irgendwie mitbekommen hat, da hab ich mich wohl verdächtig gemacht. Kurz darauf dreht er um und will meinen Auspuff sehen. Vielleicht hätte ich konsequent grüßen sollen. Er hat mich ja bei der Kontrolle auch konsequent geduzt. War ja auch ca. 10 Jahre älter. Da darf man das wohl.
Nein das darf man nicht. Und das hätte ich mir auch nicht einfach so gefallen lassen. Aber meine Art kommt bei sowas auch nicht gut an, also war deine gelassene Art vermutlich besser :D
Zum Thema "verdächtig machen": Selbst wenn das so wäre, sollte er die "Regeln" kennen...ich habe kein Verständnis für sein Verhalten und würde das auch seinem Vorgesetzen vortragen (...womit wir wieder bei meiner Art wären...)
 

Fliegenkiller

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Also ich find das schon wieder komisch. Es kann doch nicht sein das ein Gesetzesvertreter kein Grundwissen hat was hier ja fast jeder hat. Auf allen Blinkern, Scheinwerfer, Rücklichtern und und und is ne E-Nummer drauf, was nach seiner Aussage einige ABE's in meiner Tasche bedeuten würde. Was noch schärfer ist das er selber Motorradfahrer ist. Aber nach Papieren für deine Rastenanlage oder Brems- und Kupplungsgriff hat er nicht gefragt oder??? Inkompetenz im Staatsdienst, sehr schade für seine Kollegen die was drauf haben.
 

Nobody

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vielleicht hatte er ein biologisches Problem , auweia war ja ein Mann.....................
 

Yxzerro

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Ich bin da eher ein Schisser. Das ist hier ne Kleinstadt und wenn der mir auf den Schwanz treten will, weil ich ihn angezählt habe, das wird doch voll die Spirale. Aber da Kleinstadt, wird man sich schon noch mal auf anderem Weg begegnen. War bisher immer so. Und dann kann ich Ihn mal Siezen. Das Verhalten stammt vermutlich auch noch aus seiner DDR Dienstzeit. Damals waren die meisten so drauf.
 
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AlpenZ

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Sorry wenn ich schon wieder meckere hier. Dieses Deutschland ist an Blödheit bald nicht mehr zu übertreffen. Wie kann sich ein Polizist um so eine Scheisse kümmern wenn das Land voller Gesindel ist. Jeden Tag steig die Kriminalität an, Raub, Einbruch, Vergewaltigung, Mord und Totschlag da kann man nichts machen. Ab eine völlig unwichtige E-Nummer auf einem Blinker. Wählt ruhig wieder Murksel und Co. weiter so Deutschland. Gute Nacht!!!
 

Nobody

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Der Oberhammer ist doch ,das wir die noch für die Schikane an uns bezahlen .........
 

Bonker

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Schon witzich die Herren in Blau:boing:
Solange die E-Nummer drauf steht, brachst keine ABE, geschweige denn ne Eintragung. Ums mal grob zusammenzufassen, bei Bauteilen oder Baugruppen, die den Serienzustand(ausnahme z.B. Kennzeichenhalter, Lenkerenden) verändern sind ABE's mitzuführen, wenn nicht vorhanden, dann eintragen lassen.
Eine E-Nummer befreit dich vom mitführen einer ABE und der Eintragungspflicht.
 

Yxzerro

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Danke jedenfalls. Nun hab ich eine gute Rückmeldung und bin mal gespannt, was er morgen zu mir sagt. Im Zweifel werd ich inhaltlich auf das hier Gesagte pochen und es drauf ankommen lassen. Ich kann dann ja noch mal einen kurzen Bericht abgeben.
 

roadhirsch

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Sonst macht das morgen nicht unter euch aus...sondern guck ob vllt zufällig ein Kollege von ihm in der nähe ist und das mithört...Das wäre sicher interessant wenn er nicht ohnehin schon einlenkt....
 
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