190/55-17 Tüv Süd erklärt Unbedenklichkeitsbecheinigungen für nichtig.

Lomax

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Mach einen Donut, dann passt es ;)
 

mjt

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Jepp, muss drauf sein. Er hat dann die Abmessungen mit der Reifenfreigabe abgeglichen.

Wenn Du für die Kombination ne Freigabe hast, wird er auch eingetragen.
 

-kabelsalat-

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:ventilator:Also ich mache mir keine Gedanken über Eintragung der Reifen, hab mir neue DOT2019 gekauft bin legal auf der Straße und wer weiß was noch in 2 Saisons noch so kommt:drink:smilie_opa:Tee trinken und Ruhe bewahren:zeitung:
Jo so hab ich's auch gemacht, alles nur german fuckerkram!...wenn ich sehe wie der Prüfer auf dem TÜV-Gelände rumeiert!:crying2:
 

Magic-Rick

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Moin Leute!

Erst mal ein Hallo meinerseits als neues Mitglied des Forums (Thread im Vorstellungsbereich steht).

Ich habe auch schon meine Erfahrungen mit dem Thema gemacht...da ich eigentlich weiterhin mit der Größe 190/55 fahren möchte, bemühte ich mich um eine Reifenabnahme, auch wenn meine Reifen noch vor 2020 hergestellt wurden. Aktuell habe ich noch Pilot Power 3 drauf, möchte sie aber durch was anderes ersetzen. Jedenfalls ging ich im April mit der Herstellerbescheinigung/Reifenfreigabe von Michelin zum TÜV und erklärte ihm was ich möchte. Die Reifenabnahme wurde mir verweigert! Die Tachoabweichung sei zu groß und ich bräuchte eine Herstellerbescheinigung des MOTORRADherstellers?!

Dann habe ich vor kurzem das Mopped zu einer Vertragswerkstatt gebracht, damit der TÜV-Prüfer der wöchentlich dort aufschlägt die Reifenabnahme vor Ort macht. Diesmal hat es anstandslos geklappt, allerdings ist die Größe jetzt NUR auf den Michelin Pilot Power 3 beschränkt :confused: dafür habe ich 74 Euro gezahlt und muss es jetzt noch bei der Zulassungsstelle eintragen lassen, was nochmal Geld kostet...irgendwie komme ich mich da richtig verar***t vor. Jedes Mal eine Reifenabnahme durchführen lassen wenn ein anderer Reifen drauf kommt? Ich wollte eigentlich mal ein wenig rumprobieren - Michelin Power 5, Road 5, Metzeler M7 RR. Ehrlich gesagt stehe ich kurz davor zu kapitulieren und den 190/50er montieren zu lassen...oder halt so lange wie möglich Reifen zu bestellen die noch vor 2020 hergestellt wurden.
 

Nichtraucher

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Bedenke dass ein 190/50-17 Reifen nicht grundsätzlich schlecht ist, Suzuki hat nicht Grundlos das Motorrad mit 190/50 genehmigt, mit 190/50 hast du z.B. eine kürzere Übersetzung=besseren Durchzug.
 

Der Heizer9

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Mahlzeit in die Runde:daumen:
Also was Eintragungen zwecks Reifendimensionen und Querschnitt anbelangt ist dies echt Prüfer und TÜV abhängig. So blöd es klingt, aber ein ''cooler'' TÜVer trägt dir einen 55er Querschnitt ohne Hersteller ein und ein andere nicht. Bin vor kurzem auch von 50er auf 55er Querschnitt gewechselt. Möchte auch keinen anderen Querschnitt mehr fahren ehrlich gesagt. Aber Tachoabweichung ist sogar jetzt noch geringer als vorher, somit genauer. Wichtig ist nur das der Tacho mehr anzeigt als du fährst.
Am besten noch versuchen DOT 19 daheim in Massen zu lagern:p
 

Magic-Rick

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Das habe ich gemerkt, aber mir fehlt langsam die Lust noch weitere TÜV-Stellen abzuklappern. Man kann fast schon sagen, dass ich müde von der Sache werde :schlaf2:ne so war das auch nicht gemeint, dass die 190/50er schlecht wären. Aber der Mensch ist halt ein Gewohnheitstier :) und es nervt halt dass der TÜV da so viel Freiraum hat. Der eine sagt A, der andere B, der dritte sagt C. Der eine ist dann so cool und trägt nur die Größe ein und der andere beschränkt es knallhart auf den einen Reifen und sagt du musst jedes Mal wieder kommen wenn du einen anderen Reifen möchtest.
 

Phillip/Mechernich

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Das hat nichts mit "Cool" zu tun sondern nur mit gut Informiert über die aktuelle Gesetzeslage und somit nur mit bestimmten Reifentyp eintragend oder nicht Informiert und auf Stand von VOR 01.01.2020.
 

Magic-Rick

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Ja den Eindruck hatte ich gerade auch. Habe mal auf Empfehlung bei einem Herrn vom GTÜ hier angerufen. Der Kollege schien Ahnung gehabt zu haben und wirkte kompetent, auch wenn ich hier ebenfalls nicht das bekam was ich wollte.

Bei der Größe 190/55 sagte er gleich irgendwas von wegen außerhalb der Norm. Dann fragte er mich ob das Fahrzeug eine nationale Zulassung hat oder eine Euro-Zulassung. Da es eine Euro-Zulassung hat sei es keine Abnahme nach § 19 (3) STVZO sondern nach § 19 (2) STVZO. Diese sei aufwendiger und etwas teurer und hierbei wird die Abnahme auf DEN EINEN REIFEN beschränkt der gerade montiert ist. In meinem Fall auf den Pilot Power 3, so wie es der Prüfer in der Werkstatt bei mir getan hat. Ergo bleibt es so wie es ist.

Ich werde bei Reifenbestellungen so lange es geht darauf bestehen, Reifen mit DOT 2019 zu bekommen. Wenn das nicht mehr möglich ist, werde ich spontan entscheiden. Entweder ich wechsle auf 190/50 oder vielleicht habe ich bis dahin den Reifen gefunden bei dem ich sage "der ist und bleibt es!" und lasse diesen dann abnehmen.
 

Gaskranker1127

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In den Reifenfreigaben der Reifenhersteller steht doch immer drin, dass alle zulassungsrechtlichen Anforderungen (97/24/EG) erfüllt sind, damit ist auch das Thema Tachoabweichung erledigt.
Mein Tüvler hat mir den /55er mit 'Reifenhersteller und -Typ gem. mitzuf. Reifenherstellerfreigabe' eingetragen
 

Magic-Rick

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Er sagte auch nicht dass es deswegen gleich nicht möglich ist. Das war nur seine erste Feststellung sobald er hörte 190/55. Die Abnahme mit Reifenhersteller und Typ habe ich auch. Ich hätte aber gerne einen Eintrag der nur die Größe genehmigt, damit ich z.b. von Michelin Pilot Power 3 auf einen Metzeler M7RR umsteigen kann ohne nochmal groß was prüfen lassen zu müssen. Oder zumindest einen Eintrag der besagt "nur Michelin". Dann könnte ich immerhin problemlos auf Michelin Power 5 oder auf Road 5 wechseln ohne dass ich jeden Typ nochmal abnehmen lassen muss.

Der Eintrag dass ich die Größe 190/55 nur mit Michelin Power 3 fahren darf, bringt mir nicht viel. Den wollte ich sowieso austauschen sobald er unten ist.
 

Magic-Rick

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DOT 2019 bekomme ich auch noch, das ist nicht das Problem. Ich werde also ähnlich verfahren wie du. Nur werde ich jetzt nicht bunkern, da ich nicht so viel Stauraum habe :)
 

Magic-Rick

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Ich brauche auch pro Jahr 2 Sätze.

Mir kommt gerade ein Gedanke. Vielleicht beachte ich wieder einen wichtigen Punkt nicht und meine Idee ist völlig sinnlos, aber: Die Neuregelung mit den Reifen greift doch erst bei Reifen am DOT 2020, richtig? Dafür gibt es ja Herstellerbescheinigungen vom Reifenhersteller. Diese besagen, dass bei der Montage dieser Reifengröße die BE erlischt und diese gem. § 21 STVZO in Verbindung mit §19 (2) STVZO neu erteilt werden muss. Das darf ja aktuell nur der TÜV und der macht das genau so wie er es bei mir getan hat - auf den montierten Reifen beschränkt.

Bei Reifen mit DOT 2019 und älter reicht ja noch weiterhin das Mitführen der alten Unbedenklichkeitsbescheinigung, welche in dem Fall ja dann auch noch gültig ist. Die BE erlischt in dem Fall nicht. Mein Reifen hat ja DOT 2019. Da in dem Fall eine Abnahme nicht Pflicht ist und ich es jedoch wünsche, wäre das dann nicht eine Abnahme gem. §21 STVZO i.V.m. §19 (3) STVZO? Die dürfte ja wiederum jede Prüfstelle machen und da erfolgt der Eintrag glaub nicht auf diesen einen montierten Reifen genau.

EDIT: War wohl wie vermutet sinnlos :D die Unbedenklichkeitsbescheinigung reicht den Prüfern nicht als Grundlage.
 
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Magic-Rick

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Ich habe ENDLICH eine Stelle gefunden wo ich mir die Reifenbeschränkung wieder rausnehmen lassen kann!!
Und zwar habe ich per Mail einige Werkstätte und Händler angeschrieben und gefragt ob eine Abnahme der Reifengröße ohhne Reifenbindung möglich ist und ihnen erklärt dass ich bereits eine Abnahme bekam, diese jedoch auf den Pilot Power 3 beschränkt ist.

Die meisten haben bisher geschrieben dass auch ihr TÜV-Prüfer nur den montierten Reifen abnimmt.
Jetzt bat mich eine Werkstatt aus meiner Heimat um Rückruf. Am Telefon erklärte er mir dass es kein Problem sei! Er hat es gerade mit seinem TÜV-Prüfer (also aaS) abgeklärt. Ich soll vorbei kommen und den TÜV-Bericht von der letzten Reifenabnahme mitbringen.
Der aaS streicht mir den Satz "nur mit Pilot Power 3" raus und haut einen Stempel drauf! Fertig!
 

Phillip/Mechernich

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Ich habe ENDLICH eine Stelle gefunden wo ich mir die Reifenbeschränkung wieder rausnehmen lassen kann!!
Und zwar habe ich per Mail einige Werkstätte und Händler angeschrieben und gefragt ob eine Abnahme der Reifengröße ohhne Reifenbindung möglich ist und ihnen erklärt dass ich bereits eine Abnahme bekam, diese jedoch auf den Pilot Power 3 beschränkt ist.

Die meisten haben bisher geschrieben dass auch ihr TÜV-Prüfer nur den montierten Reifen abnimmt.
Jetzt bat mich eine Werkstatt aus meiner Heimat um Rückruf. Am Telefon erklärte er mir dass es kein Problem sei! Er hat es gerade mit seinem TÜV-Prüfer (also aaS) abgeklärt. Ich soll vorbei kommen und den TÜV-Bericht von der letzten Reifenabnahme mitbringen.
Der aaS streicht mir den Satz "nur mit Pilot Power 3" raus und haut einen Stempel drauf! Fertig!

Na dann viel Glück und Berichte mal.
 

Magic-Rick

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So, ich habe einen neuen TÜV-Bericht bzw. eine neue Reifenabnahme. Die besagt dass bei dem Eintrag in Zeile 22 der Satz "nur geprüft und zul. mit Michelin Pilot Power 3" gestrichen werden soll. Dem TÜV-Bericht ist auch nochmal eine Kopie meines Fahrzeugscheins beigelegt worauf der Prüfer nochmal genau den Satz durchgestrichen und mit einem TÜV-Stempel versehen hat, damit es für die Zulassungsstelle nochmal deutlicher erkennbar ist. Denn im Bericht selber ist es etwas blöd formuliert und ich glaube dass die Zulassungsstelle am Montag nicht so genau verstehen wird was ich jetzt von ihnen will :D
 
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