Dazu jetzt aber meine Frage: Die Messgeräte zur DB-Feststellung sind zwar geeicht, aber meines Wissens nach sind jegliche Messungen die nicht unter TÜV Bedingungen stattfinden, also z.B. auf der Landstraße oder in einer anderen Umgebung, garnicht rechtmäßig bzw. anfechtbar.
Mängelkarte ist...