Hoffentlich auch 2-3
Ja, das Recht haben und Recht haben vermuten sind wirklich zwei unterschiedliche paar Schuhe und gerade dann noch vor Gericht.. da kommt dann die nächste Variable hinzu.
Unterm Strich musst du gut sein in dem was du tust.
Das schließt auch mit ein, mal 5e Grade sein zu lassen.
Pedantische Amtsbrüder machen mir auch das Leben schwer.. aber das ist ebenso ein anderes Thema.
Nur soweit: bei einer pusseligen Ordnungswidrigkeit ist mir das Ding egal, und da habe ich mich oben missverständlich ausgedrückt. Einfach so, ohne Rechtsgrundlage, das Ding abnehmen macht keinen Sinn und mach ich eh nicht.
Aber es gibt 1002 Situationen, wo man die Teile dann einsacken kann, und ich es dann auch tun würde, um eine lückenlose Aufklärung von Fall XY ungelöst zu erreichen.
Die Beschlagnahme ist dann das geeignete Mittel der Wahl, weil so ein Richter zwingend! binnen drei Tagen entscheiden muss, ob die Maßnahme rechtmäßig war.
Falls ja, kann er auf relevante Daten zugreifen, falls nein: wird es wieder ausgehändigt.
Da grundsätzlich jeder an einer rechtsstaatlichen und auch fairen Sachverhaltsklärung interessiert sein sollte, finde ich das Verfahren so auch okay, auch wenn es mich selbst mal treffen sollte.
Genug nun: bald beim Bier mehr :lecker: