original esd leerräumen

brettfahrer

Bekannter User
Reaktionen
12
Punkte
38
Alter
40
Ort
München
Bike
gsr_600
kann es sein das das moped danach keinen guten durchzug mehr hat - gibt es evtl. negative auswirkungen?
 

SKL

Bekannter User
Reaktionen
1
Punkte
38
Bike
andere
Sollte eigentlich keine all zu großen Auswirkungen haben mit dem Gegendruck bei so ner Maschine... Wieso fragst du?
 

Magic

Bekannter User
Reaktionen
24
Punkte
38
Alter
54
Ort
München
Hi Markus,

Da würd ich mir mehr Gedanken über die Kat(kartusche) machen..?
(Abgas-& Spaßbremse)
& lieber den in die Tonne treten..
ausserdem wird Dir nach ner längeren Tour Abend`s stundenlang
der Kopf, bzw. die Ohren summen.., wennst den ESD leermachst..

Ein Viertakter braucht keinen Rückstau..

Gruß Doc M. .. :wink:
 

Corner

Administrator,
Reaktionen
0
Punkte
36
Alter
36
Ort
Würzburg
Bike
gsr_600
wenn dann KAT-Ersatzrohr und dann is auch fraglich, obs der TÜV zulässt,
da hatten wir ja schon einige Diskussionen dazu, weiß aber grad nicht wo :dontknow:
 

Buuuh

Bekannter User
Reaktionen
2
Punkte
38
Ort
Nürnberg
Bike
andere
Corner schrieb:
wenn dann KAT-Ersatzrohr und dann is auch fraglich, obs der TÜV zulässt,
da hatten wir ja schon einige Diskussionen dazu, weiß aber grad nicht wo :dontknow:
Ein Katersatzrohr entfernt den Kat ja auch nur :D
Hab da allerdings noch kein einziges mit ABE gesehen und auch beim TÜV selbst nachgefragt: Wär im einfachsten Fall ne Einzelabnahme und fragwürdig, ob mans überhaupt abgenommen bekommt.
 

Corner

Administrator,
Reaktionen
0
Punkte
36
Alter
36
Ort
Würzburg
Bike
gsr_600
Hmm jetzt wo dus sagst :rofl:
ich dacht halt, dass das "Leerräumen" verboten ist.
Und hat der Doc nicht irgendwas mal gesagt, dass bei ihm nix eingetragen is von wegen KAT usw..
Aber nix genaues weiß man nicht hm? :)
 

Buuuh

Bekannter User
Reaktionen
2
Punkte
38
Ort
Nürnberg
Bike
andere
Corner schrieb:
Und hat der Doc nicht irgendwas mal gesagt, dass bei ihm nix eingetragen is von wegen KAT usw..
Aber nix genaues weiß man nicht hm? :)
Der Doc hat mal gesagt, dass in den Papieren (zumindest in seinen) nichts steht, dass das Moped nen Kat hätte. Darauf hin kam die Vermutung auf, das man den Kat ja einfach ausbauen könnte, wenn eh nirgends steht, dass einer da sein müsste.
Ob das ganze allerdings so einfach rechtens ist, halte ich für fragwürdig. In meinem Fahrzeugschein steht z.b. auch nichts davon, dass mein Motorrad Blinker hat, also.... :D
 

sivano2303

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Alter
46
Ort
Bayreuth
Tante Edit sagt:
Buuuh schrieb:
Corner schrieb:
Und hat der Doc nicht irgendwas mal gesagt, dass bei ihm nix eingetragen is von wegen KAT usw..
Aber nix genaues weiß man nicht hm? :)
Der Doc hat mal gesagt, dass in den Papieren (zumindest in seinen) nichts steht, dass das Moped nen Kat hätte. Darauf hin kam die Vermutung auf, das man den Kat ja einfach ausbauen könnte, wenn eh nirgends steht, dass einer da sein müsste.
Ob das ganze allerdings so einfach rechtens ist, halte ich für fragwürdig. In meinem Fahrzeugschein steht z.b. auch nichts davon, dass mein Motorrad Blinker hat, also.... :D
Tante Edit hat fertig.

Hier nachzulesen

Nochmal Tante Edit:
sporty schrieb:
Vielleicht hilft euch das!

Auspuff-Tüten

Ein Motorrad, das einen Kat besitzt, die Euro 2 - Norm erfüllt und vor dem 18.05.2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten hat, darf mit einem Nachrüstschalldämpfer ohne Kat ausgestattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der neue Schalldämpfer dieselben Abgaswerte einhält wie das Original. In der Praxis aber gibt es bei der AU nur einen Vermerk im Prüfbericht - es darf jedoch auf keinen Fall die Obergrenze von 4,5 Volumenprozent CO überschritten werden (angegebene Obergrenze für die meisten Motorräder, gesetzlich sind es sogar 5,5 Volumenprozent). Das ist aber für alle modernen Motorräder auch ohne Kat im Auspuff zu schaffen.

Laut meinem Fahrzeugschein ist die GSR EG-Betriebserlaubnis vom 18.10.2005. Somit sollte es kein Problem sein ohne KAT zu fahren. Ich glaub ich werd da auf jeden Fall vorher mal beim TÜV nachfragen.
 

SKL

Bekannter User
Reaktionen
1
Punkte
38
Bike
andere
Soweit ich weiß, kann man bei den K6 und K7 Modellen den Kat ausbauen, ohne die Abgasgrenzwerte zu unterschreiten. Wegen neuen Zulassungsbestimmungen, die erst nach 2006 greifen (da wurde die K8 scheinbar neu homologiert) geht das dann danach nicht mehr, aber da ist der Doc der Spezialist für. Sieht man auch an den unterschiedlichen dB-Werten am Typenschild an der Lenksäule von K6/7 und neueren Modellen...
 

Buuuh

Bekannter User
Reaktionen
2
Punkte
38
Ort
Nürnberg
Bike
andere
SKL schrieb:
Sieht man auch an den unterschiedlichen dB-Werten am Typenschild an der Lenksäule von K6/7 und neueren Modellen...
Die sind unterschiedlich? Ich dachte die GSRs haben alle 91dB oder gedrosselt 89dB eingetragen?
Das wär ja cool, wenn ich bei meiner K7 dann den Kat LEGAL rauswerfen könnte. Der Tüvprüfer hat davon jedenfalls nix gesagt, weiß aber auch nicht, ob er wusste, dass die vor 2006 homologiert wurde.
 

sivano2303

Forenmitglied
Reaktionen
0
Punkte
16
Alter
46
Ort
Bayreuth
SKL schrieb:
Soweit ich weiß, kann man bei den K6 und K7 Modellen den Kat ausbauen, ohne die Abgasgrenzwerte zu unterschreiten.

Glaub ich gern das Du die Grenzwerte ohne Kat nicht unterschreitest :rofl:

Bei neueren Modellen sollte das ja jeweils aus dem Fahrzeugschein ersichtlich sein obs zulässig ist oder nicht, da steht unter Ziffer 6 das Datum der EG-Betriebserlaubnis drin. Wenn vor dem oben genannten Stichtag ja, wenn später dann sieht es schlecht aus.
 

SKL

Bekannter User
Reaktionen
1
Punkte
38
Bike
andere
Buuuh schrieb:
Die sind unterschiedlich? Ich dachte die GSRs haben alle 91dB oder gedrosselt 89dB eingetragen?
Das wär ja cool, wenn ich bei meiner K7 dann den Kat LEGAL rauswerfen könnte. Der Tüvprüfer hat davon jedenfalls nix gesagt, weiß aber auch nicht, ob er wusste, dass die vor 2006 homologiert wurde.
Jo, kannste - stand in der vorletzten MOTORRAD auch genau beschrieben, wie da die Rechtslage ist. In deinem Fahrzeugschein steht das Datum der Homologation - wenn das vor 2006 ist, dann raus mit dem Kat. Dafür haben die neueren GSRs einen höheren dB-Wert, also mehr Toleranz beim Ghost :D
 

Buuuh

Bekannter User
Reaktionen
2
Punkte
38
Ort
Nürnberg
Bike
andere
SKL schrieb:
Jo, kannste - stand in der vorletzten MOTORRAD auch genau beschrieben, wie da die Rechtslage ist. In deinem Fahrzeugschein steht das Datum der Homologation - wenn das vor 2006 ist, dann raus mit dem Kat. Dafür haben die neueren GSRs einen höheren dB-Wert, also mehr Toleranz beim Ghost :D
Argh, naja mit Ghost und ohne Kat dürft die ja nochmal ein ganzes Eck lauter werden...

Was haben denn jetzt neuere GSRs (ab K8) als Lautstärke eingetragen?
Und warum haben die nen höheren Wert eingetragen? Ergibt für mich irgendwie keinen Sinn.

Ahja, zur Rechtslage mach ich mich nochmal schlau. Hat jemand den Artikel von der MOTORRAD zur Hand, oder liegt die aktuell sogar noch in den Regalen?
 

Buuuh

Bekannter User
Reaktionen
2
Punkte
38
Ort
Nürnberg
Bike
andere
Oben